vaka Familien­ausgleichs­kasse

vaka Familien­ausgleichs­kasse

Seit 1976 führt die vaka eine eigene Familienausgleichskasse. Ihr gehören heute rund 17 Mitglieder an. Sie profitieren von einer persönlichen Betreuung, geringem administrativen Aufwand und tiefen Prämien. Das Wichtigste auf einen Blick:

Arten, Ansätze und Dauer der Familienzulagen

Im Kanton Aargau sind folgende Familienzulagen vorgesehen:

Eine Kinderzulage von CHF 200 pro Monat für jedes Kind, vom Geburtsmonat bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Für Kinder, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung erwerbsunfähig sind, wird die Kinderzulage bis zum vollendeten 20. Altersjahr ausgerichtet.

Eine Ausbildungszulage von CHF 250 pro Monat für Jugendliche, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren, frühestens ab 15 Jahren bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Kein Anspruch auf Ausbildungszulagen besteht für Kinder, deren jährliches Erwerbseinkommen CHF 28'680 (monatlich CHF 2'390) übersteigt.

Besonderheiten beim Anspruch von Arbeitnehmenden

Der Anspruch auf Familienzulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Bei Arbeitverhinderungen wie Krankheit oder Unfall werden die Familienzulagen während des Monats, in dem die Arbeitsverhinderung eintritt, und während der drei darauffolgenden Monate ausgerichtet.

Es besteht auch bei Teilzeitarbeit Anspruch auf die vollen Familienzulagen, sofern der AHV-pflichtige Lohn mindestens CHF 597 im Monat bzw. CHF 7'170 im Jahr beträgt.

Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengezählt. Zuständig für die Familienzulagen ist derjenige Arbeitgeber, der den höchsten Lohn ausrichtet.

Ab 1. Januar 2012 besteht bei unbezahltem Urlaub Anspruch auf Familienzulagen. Die Zulagen werden nach Antritt des Urlaubs noch während des laufenden und der drei darauffolgenden Monate ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die Arbeit nach dem Ende des unbezahlten Urlaubs beim gleichen Arbeitgeber wiederaufgenommen wird.

Anmeldung zum Bezug von Kinderzulagen

Ihr Arbeitgeber übergibt Ihnen als Eltern das Anmeldeformular für Kinderzulagen. Sie füllen dieses mit den erforderlichen Angaben aus und reichen es mit den notwendigen Dokumenten Ihrem Arbeitgeber ein. Sie können diese Dokumente auch hier herunterladen: Merkblatt Familienzulagen, Anmeldung Familienzulagen, Beiblatt zur Anmeldung

Die vaka Familienausgleichskasse prüft die Anmeldung und bewilligt diese, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Meldepflicht bei Änderungen

Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die den Anspruch auf Familienzulagen und dessen Höhe beeinflussen, müssen dem Arbeitgeber bzw. der zuständigen Familienausgleichskasse unaufgefordert umgehend gemeldet werden.

Weitere Informationen

Familienzulagen gleichen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise aus. Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmende, seit 2013 auch Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen.

Organisation
Oberstes Organ der vaka Familienausgleichskasse ist die Generalversammlung. Weitere Organe bilden der Vorstand und die Revisionsstelle. Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und maximal fünf weiteren Mitgliedern zusammen. Dieser ist für die strategische Führung der vaka Familienausgleichskasse zuständig.

Urs Schenker
Präsident
Heimleiter Pflegeheim Sennhof AG
Pflegeheim Sennhof AG

Lester Gosset
Leiter Human Resources KSA Gruppe
Kantonsspital Aarau

Sabina Romagnolo
Leiterin Human Resources Kantonsspital Baden AG
Kantonsspital Baden AG

Alfonsina Schibler-Immersi
Leiterin Human Resources
Psychiatrische Dienste Aargau AG

Steven Weill
Heimleiter
Regionales Altersheim Unteres Aaretal

Kassenverwaltung
Die Kassenverwaltung ist für die Ausführung der Beschlüsse des Vorstandes verantwortlich. Sie verwaltet die vaka Familienausgleichskasse, prüft die Abrechnungen der Mitglieder sowie die Bezugsberechtigungen und betreut das Inkasso der Mitgliederbeiträge. Im Weiteren vertritt die Kassenverwaltung die vaka Familienausgleichskasse bei Rekursverfahren.

Geschäftsführer
Dr. Hans Urs Schneeberger
062 836 40 96
hnsrsschnbrgrvkch

Publikationen

  • Jahresbericht
    vaka Familienausgleichskasse Jahresbericht 2021
    Kurz vor der Generalversammlung 2021 hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) entschieden, die vaka Familienausgleichskasse weiterzuführen. Aufgrund dieses Entscheids wurde erfolgreich eine neue Software eingeführt. Mit der Senkung der Prämien im Berichtsjahr konnten die Mitglieder währen der Corona-Pandemie finanziell entlastet werden.
  • Jahresbericht
    vaka Familienausgleichskasse Jahresbericht 2020
    2020 war das Jahr der Entscheidung für die vaka Familienausgleichskasse. Nach 45 Jahren ist die Zukunft der Kasse ungewiss, dies aus verschiedenen Gründen. Umso erfreulicher ist es, dass der Jahresabschluss besser als erwartet ausgefallen ist.

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