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Geschichte

Die VAKA führt seit 1976 die verbandseigene Familienausgleichskasse FAK-VAKA. Die Verwaltung der Familienausgleichskasse wird von der VAKA-Geschäftsstelle geführt. Der FAK-VAKA gehören heute rund 100 Mitglieder an. Sie profitieren von dem im Vergleich zur Familienausgleichskasse des Kantons Aargau tieferen Prämiensatz.

Mit der Überführung der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie der Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau in gemeinnützige Aktiengesellschaften sind die drei Institutionen auf den 1. Januar 2004 der FAK-VAKA beigetreten.

Mit dem Zusammenschluss der VAKA und CURAVIVA Schweiz, Sektion Aargauer Alterseinrichtungen, per 1. Januar 2007 zu "Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA)" ist die FAK-VAKA um weitere rund 80 Mitglieder gewachsen.

Im November 2006 hatte das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Familienzulagen angenommen. Hauptanliegen für ein eidgenössisches Familienzulagengesetz waren die Entflechtung der Zulagen von der Erwerbstätigkeit nach dem Grundsatz "Ein Kind – eine Zulage", die Entkoppelung der Höhe der Zulage vom Grad der Erwerbstätigkeit, die Einführung einer Mindestzulage sowie die Vereinheitlichung der Anspruchsvoraussetzungen.

Die Kinderzulage für alle FAK-VAKA-Mitglieder beträgt CHF 200.—;
die Ausbildungszulage CHF 250.—.