Geschichte
Die VAKA führt seit 1976 die verbandseigene
Familienausgleichskasse FAK-VAKA. Die Verwaltung der
Familienausgleichskasse wird von der VAKA-Geschäftsstelle
geführt. Der FAK-VAKA gehören heute rund 100 Mitglieder an.
Sie profitieren von dem im Vergleich zur
Familienausgleichskasse des Kantons Aargau tieferen
Prämiensatz.
Mit der Überführung der Kantonsspitäler
Aarau und Baden sowie der Psychiatrischen Dienste des
Kantons Aargau in gemeinnützige Aktiengesellschaften sind
die drei Institutionen auf den 1. Januar 2004 der FAK-VAKA
beigetreten.
Mit dem Zusammenschluss der VAKA und
CURAVIVA Schweiz, Sektion Aargauer Alterseinrichtungen, per
1. Januar 2007 zu "Aargauische Spitäler, Kliniken und
Pflegeinstitutionen (VAKA)" ist die FAK-VAKA um weitere rund
80 Mitglieder gewachsen.
Im
November 2006 hatte das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz
über die Familienzulagen angenommen. Hauptanliegen für ein
eidgenössisches Familienzulagengesetz waren die Entflechtung
der Zulagen von der Erwerbstätigkeit nach dem Grundsatz "Ein
Kind – eine Zulage", die Entkoppelung der Höhe der Zulage
vom Grad der Erwerbstätigkeit, die Einführung einer
Mindestzulage sowie die Vereinheitlichung der
Anspruchsvoraussetzungen.
Die Kinderzulage für alle
FAK-VAKA-Mitglieder beträgt CHF 200.—;
die
Ausbildungszulage CHF 250.—. |