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VAKA Statuten

Fachkompetente Interessenvertretung im Kanton Aargau.

Langjährige seriöse Arbeit hat den Namen VAKA zu einem Begriff und festen Bestandteil im Gesundheitswesen des Kantons Aargau werden lassen. Rechtlich steht dahinter ein Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Dieser firmiert unter dem Namen «Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA)». Durch die Fusion mit CURAVIVA Aargau zum 1. Januar 2007 hat die VAKA noch zusätzlich an Gewicht gewonnen: qualitativ und quantitativ.

Wenn Sie die rechtliche Seite der VAKA ganz genau kennen lernen möchten, laden wir Sie ein, unsere Statuten (PDF-File) anzusehen.