VAKA Statuten
Fachkompetente Interessenvertretung im
Kanton Aargau.
Langjährige seriöse Arbeit hat den Namen
VAKA zu einem Begriff und festen Bestandteil im
Gesundheitswesen des Kantons Aargau werden lassen. Rechtlich
steht dahinter ein Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit
im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches. Dieser firmiert unter dem Namen
«Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA)».
Durch die Fusion mit CURAVIVA Aargau zum 1. Januar 2007 hat
die VAKA noch zusätzlich an Gewicht gewonnen: qualitativ und
quantitativ.
Wenn Sie die rechtliche Seite der VAKA ganz
genau kennen lernen möchten, laden wir Sie ein,
unsere Statuten (PDF-File) anzusehen. |