Bundes­rechts­konforme Pflege­finanzierung ab 2020

Bundes­rechts­konforme Pflege­finanzierung ab 2020

Der Regierungsrat des Kantons Aargau passt die kantonale Tarifordnung für die stationären Pflegeeinrichtungen an. Die vaka begrüsst die Erhöhung der Pflegenormkosten, bedauert jedoch, dass diese erst per 1. Januar 2020 erfolgt ist.

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Höhere Pflegenormkosten

Die Kantone verfügten in der Vergangenheit über einen grossen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Vergütung der Pflegeleistungen in den Pflegeinstitutionen. Dies führte zu einer kantonal sehr unterschiedlichen Finanzierung, wobei die Pflegenormkosten im Kanton Aargau zu den schweizweit tiefsten gehörten. Das Bundesgericht hat diesen Ermessensspielraum mit seinem Leiturteil 9C_446/2017 vom 20. Juli 2018 stark eingeschränkt und klare Leitlinien gesetzt, wie die Restfinanzierung gemäss Art. 25 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) durch die Kantone umzusetzen ist.

Die vaka begrüsst, dass der Regierungsrat das Urteil des Bundesgerichts umsetzt und eine Erhöhung der Pflegenormkosten auf 66.90 Franken per 1. Januar 2020 beschlossen hat. Bisher galt ein Ansatz von 64.50 Franken pro Pflegestunde. Damit wird die notwendige Klarheit für alle Beteiligten geschaffen und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen in den Pflegeinstitutionen sichergestellt.

Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass dies auch weiterhin vergleichsweise tief angesetzt ist:

Vergleich Pflegenormkosten

Lesen Sie die Medienmitteilung der vaka und Medienberichte zu den Pflegenormkosten:

Weitere Publikationen

  • Stellungnahme
    25. Februar 2026
    Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe
    Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen
    Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.
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