Bundes­rechts­konforme Pflege­finanzierung ab 2020

Bundes­rechts­konforme Pflege­finanzierung ab 2020

Der Regierungsrat des Kantons Aargau passt die kantonale Tarifordnung für die stationären Pflegeeinrichtungen an. Die vaka begrüsst die Erhöhung der Pflegenormkosten, bedauert jedoch, dass diese erst per 1. Januar 2020 erfolgt ist.

Teilen

Höhere Pflegenormkosten

Die Kantone verfügten in der Vergangenheit über einen grossen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Vergütung der Pflegeleistungen in den Pflegeinstitutionen. Dies führte zu einer kantonal sehr unterschiedlichen Finanzierung, wobei die Pflegenormkosten im Kanton Aargau zu den schweizweit tiefsten gehörten. Das Bundesgericht hat diesen Ermessensspielraum mit seinem Leiturteil 9C_446/2017 vom 20. Juli 2018 stark eingeschränkt und klare Leitlinien gesetzt, wie die Restfinanzierung gemäss Art. 25 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) durch die Kantone umzusetzen ist.

Die vaka begrüsst, dass der Regierungsrat das Urteil des Bundesgerichts umsetzt und eine Erhöhung der Pflegenormkosten auf 66.90 Franken per 1. Januar 2020 beschlossen hat. Bisher galt ein Ansatz von 64.50 Franken pro Pflegestunde. Damit wird die notwendige Klarheit für alle Beteiligten geschaffen und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen in den Pflegeinstitutionen sichergestellt.

Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass dies auch weiterhin vergleichsweise tief angesetzt ist:

Vergleich Pflegenormkosten
Vergleich Pflegenormkosten

Lesen Sie die Medienmitteilung der vaka und Medienberichte zu den Pflegenormkosten:

Weitere Publikationen

  • Gesundheitspolitischer Anlass der vaka 2026
    Gesundheitsversorgung unter Druck: Wenn Lücken zur Realität werden
    Im Zentrum des gesundheits­politischen Anlasses der vaka standen die zunehmenden Versorgungslücken in der Notfall-, Akut- und Pflegeversorgung und in der Psychiatrie. Die Veranstaltung richtete sich an die Aargauer Politik sowie an zentrale Partner des Gesundheitswesens.
  • Information
    02. April 2026
    Rehakliniken: Einheitlicher Prozess revolutioniert die Zuweisung
    Die Aargauer Rehabilitationskliniken haben im Jahr 2025 unter anderem intensiv an einem einheitlichen Zuweisungsprozess gearbeitet. Der Übertritt von Patientinnen und Patienten nach dem Aufenthalt im Akutspital in die Rehabilitation wird damit noch professioneller und sicherer.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 

Datenschutzinformationen