Bei den Medizin­produkten drohen Engpässe

Bei den Medizin­produkten drohen Engpässe

Ab Ende Mai 2021 drohen in der Schweiz aufgrund neuer EU-Vorschriften Versorgungsengpässe mit Medizinprodukten. Betroffen sind Tausende von Hilfsmitteln, die in Spitälern und Pflegeheimen gebraucht werden. Neu anerkennt Deutschland die zertifizierten Medtech-Produkte der Schweiz wieder.

26.01.2021 - Deutschland anerkennt die SQS-Zertifizierung der Schweiz wieder.

04.03.2021 - Ab Ende Mai 2021 drohen in der Schweiz aufgrund neuer EU-Vorschriften Versorgungsengpässe mit Medizinprodukten. Betroffen sind Tausende von Hilfsmitteln, die in Spitälern und Pflegeheimen gebraucht werden. Die vaka und Partnerverbände forderten, auf einseitige Einschränkungen für Importe von Medizingütern zu verzichten. Zehntausende von Produkten müssten neu ein Zertifikat erlangen, bevor sie verkauft werden können. Die Schweiz hat diese Zertifikate zwar ebenfalls eingeführt, doch die EU weigert sich seit Jahren, sie anzuerkennen, weil die Schweiz das fertig verhandelte Rahmen­abkommen nicht unterzeichnet hat. 

Damit ist die Patientenversorgung gefährdet - denn ohne anerkanntes Zertifikat wären dringend benötigte Medizingüter, wie Hüftgelenke, Prothesen und Implantate, plötzlich nicht mehr erhältlich und könnten nicht mehr aus EU-Ländern in die Schweiz importiert werden.

Für die vaka, den Spitalverband H+, den Verband Zürcher Krankenhäuser und weitere Gesundheitsverbände ist eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit qualitätsgeprüften Medizinprodukten absolut zentral. Deshalb fordern sie in einem gemeinsamen Brief den Bundesrat dringend auf, mit der geplanten Medizinprodukteverordnung (MepV) keine Import-Hürden aufzubauen sowie behördliche und administrative Auflagen auf das Notwendigste zu reduzieren. 

Im Rahmen der verschärften Regulierung des Medizinprodukterechts hat die vaka bereits im November 2018 eine Medienmitteilung publiziert. 

Weitere Publikationen

  • Stellungnahme
    25. Februar 2026
    Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe
    Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen
    Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.
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