Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 verabschiedet

Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 verabschiedet

Am 11. Juni 2024 hat der Grosse Rat die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2030 einstimmig verabschiedet. Damit wurde die zehnjährige Entwicklungszeit abgeschlossen und die Leitplanken für die Entwicklung des Gesundheitssystems bis ins Jahr 2030 gesetzt. Welche Auswirkungen werden die Entscheide voraussichtlich auf die Leistungserbringer haben?

Der Planungsbericht ersetzt die GGpl 2010 und setzt mit 24 Strategien die Leitplanken für die Entwicklung des Gesundheitssystems im Kanton Aargau bis ins Jahr 2030.

Mit der neuen GGpl will der Kanton ein bedarfsgerechtes, integriertes, digital vernetztes, qualitativ hochwertiges, finanzierbares und nachhaltiges Gesundheitswesen über alle Altersgruppen gewährleisten. Der Kanton bekennt sich zu einem starken Gesundheitskanton Aargau und setzt sich für einen hohen Eigenversorgungsgrad bei Gesundheits­leistungen ein. Diese Ziele werden in den kommenden Jahren auf Gesetzes- und Verordnungsstufe konkretisiert.

Welches die voraussichtlichen Auswirkungen der Entscheide des Grossen Rates auf die Leistungserbringer sind, hat die vaka in dem folgenden Faktenblatt zusammengefasst:

GGpl 2030: Ansätze gut - machbare und nachhaltige Umsetzung fraglich

14. September 2023:

Der Kanton Aargau hat heute - im interkantonalen Vergleich - ein qualitativ hochwertiges und kostengünstiges Gesundheitssystem. Diesen grossen Vorteil gilt es weiter zu pflegen. Die vaka ist mit der übergeordneten Strategie der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung des Kantons einverstanden. Für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Gesundheitssystems müssen aber einzelne Strategiepunkte überdacht werden.

Der Kanton Aargau verfügt heute - im interkantonalen Vergleich über ein qualitativ hochwertiges und kostengünstiges Gesundheitssystem. Diesen grossen Vorteil gilt es auch weiterhin zu pflegen. Durch die zunehmende Zahl von hochaltrigen Personen, den Fachkräftemangel und die technologische Entwicklung zeichnen sich aber in vielen Bereichen Versorgungslücken ab. Der Kanton ist gefordert, mit der neuen GGpl die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Versorgung auch künftig sichergestellt werden kann.

Kein Ausbau der Steuerung
Zur Lösung der anstehenden Probleme versucht der Kanton vermehrt Einfluss zu nehmen und zentral zu steuern. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Ansatz nicht zielführend ist. Bisher ist es Bund und Kantonen nicht gelungen, mittels Planung die Kosten zu senken und die Versorgung zu verbessern. Aus Sicht der vaka muss mit weiteren Planungs- und Steuerungskompetenzen sehr zurückhaltend umgegangen werden. Ein wettbewerblich orientiertes Gesundheitssystem mit «bedarfsgerechten» Angeboten braucht gute Rahmenbedingungen und minimale Überkapazitäten, damit der Wettbewerb funktionieren kann.

Keine Mengen- und Kostenziele
Die Verankerung von Mengen- und Kostenzielen sowie ein Bonus-/ Malus System lehnt die vaka entschieden ab. Entsprechende Massnahmen werden momentan im eidgenössischen Parlament als indi-rekten Gegenvorschlag auf die «Kostenbremse-Initiative» diskutiert. Weitergehende Massnahmen des Kantons erachtet die vaka als absolut unnötig. Die Erfahrung zeigt, dass staatliche Massnahmen zur Mengensteuerung versagen und zu Rationierung und Zweiklassenmedizin führen (z. B. Altersbeschränkungen bei Hüftgelenksersatz).

Versorgungslücken müssen geschlossen werden
Im Gegensatz zum Kanton ist die vaka der Meinung, dass es im Aargau keine Überversorgung gibt. Im Gegenteil, in allen Versorgungsgebieten zeigen sich zunehmende Lücken wie zum Beispiel in der Psychiatrie und der Rehabilitation. 
Die Herausforderung in den kommenden Jahren wird darin bestehen, die Bevölkerung weiterhin flächendeckend in der gewohnten Qualität versorgen zu können. Deshalb ist es wichtig, die Gesundheitsversorgung zu fördern, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und unnötige Hindernisse zu beseitigen. Dazu gehört insbesondere auch die Reduktion des administrativen Aufwandes.

Integrierte Versorgung braucht einheitliche Planung und Finanzierung
Die vaka lehnt die Beibehaltung der Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Pflegebereich entschieden ab. Der Kanton muss förderliche Rahmenbedingungen für die integrierte Versorgung zwischen ambulanten, tagesklinischen (teilstationären) und stationären Spital- und Klinik-Einrichtungen sowie ambulanten, intermediären und stationären Pflegeanbietern schaffen.

Entnehmen Sie weitere Informationen der nachfolgenden Medienmitteilung und der Zusammenfassung zur GGpl 2030.

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