Ambulante Behandlungen steigern die Verluste der Spitäler und Kliniken
Die Nachfrage nach ambulanten Spitalbehandlungen steigt stark an. Ambulant vor stationär funktioniert. Doch jeder ambulante Eingriff bedeutet für die Spitäler einen finanziellen Verlust, denn die ambulanten Tarife decken die Kosten nur zu 70 Prozent.
Seit 2018 sind die Listenspitäler schweizweit verpflichtet, geeignete Behandlungen und Untersuchungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz nur noch ambulant durchzuführen. Doch jeder ambulante Eingriff bedeutet für die Spitäler einen finanziellen Verlust.
Der Kanton hingegen spart viel Geld, wenn Behandlungen ambulant durchgeführt werden. Denn ambulante Behandlungen müssen vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden. Bei den stationären Behandlungen übernimmt der Kanton 55 Prozent der Kosten.
Die Nachfrage nach ambulanten Behandlungen stieg in den letzten zehn Jahren stark an, bei einigen Spitälern um rund 300 Prozent. Ambulante Behandlungen machen bei den meisten Spitälern mittlerweile mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus. Bei einer Unterdeckung von 30 Prozent verschlechtert sich der EBITDA-Ertrag laufend. Das gefährdet die Existenz der Spitäler.
Die vaka fordert, dass ambulante Behandlungen kostendeckend vergütet werden. Gleichzeitig unterstützt sie die laufenden Bestrebungen auf Bundesebene für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Dabei teilen sich die Kantone und die Krankenkassen die Kosten für ambulante und stationäre Leistungen.
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Die einheitliche Finanzierung (EFAS) ist eine grosse Chance für das Schweizer Gesundheitswesen.
Sie stärkt die Versorgungsqualität, senkt die Kosten und entlastet die Prämienzahlenden.
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