Spitäler dürfen mehr verrechnen, Krankenkassen-Beschwerde abgelehnt

Spitäler dürfen mehr verrechnen, Krankenkassen-Beschwerde abgelehnt

Die Aargauer Spitäler und Kliniken haben im Jahr 2023 die Tarifverträge gekündigt. Denn seit Jahren sind die ambulanten Tarife nicht kostendeckend. Da man sich in den Tarifverhandlungen nicht einigen konnte, hat der Kanton den provisorischen Tarif bei 91 Rappen festgelegt - das ist 2 Rappen höher als der ursprüngliche Tarif. Daraufhin haben die Krankenkassen Beschwerde eingelegt.

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Ambulante Behandlungen werden besser entschädigt

Die vaka freut sich, dass die Beschwerde abgelehnt wurde und der provisorische Tarif bei 91 Rappen liegt. Das ist 2 Rappen höher als der ursprüngliche Tarif. Dieser lag seit 2006 bei 89 Rappen. Mit dem provisorischen Tarif kann wenigstens die Teuerung, zumindest teilweise, etwas ausgeglichen werden. Für Hans Urs Schneeberger, Geschäfts­führer der vaka, ist aber klar, dass der definitive Tarif deutlich höher als ­­
91 Rappen sein muss.

Das Festsetzungsverfahren dauert an und der provisorische Tarif von 91 Rappen gilt so lange, bis der Kanton den definitiven Tarif festgelegt hat.

Erfahren Sie mehr zum Thema im Medienbericht von der Aargauer Zeitung:

Fixierte Tarife bei rundum steigenden Kosten - Spitäler und Kliniken haben die Tarifverträge gekündigt

Februar 2024 - Die Nachfrage nach ambulanten Spital- und Klinikbehandlungen steigt stark an. Jeder ambulante Eingriff bedeutet aber einen finanziellen Verlust, denn die ambulanten Tarife sind nicht kostendeckend. Die ambulanten Tarife decken die Kosten nur zu 70 Prozent. Deshalb haben die Aargauer Spitäler und Kliniken gehandelt und die Tarifverträge gekündigt. Die Aargauer Spitäler und Kliniken haben deshalb gehandelt und die Tarifverträge gekündigt.

Erfahren Sie mehr zum Thema und den Hintergründen in den Medienberichten von Competence, Das Magazin von H+ Die Spitäler der Schweiz, und in der Aargauer Zeitung: 

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  • Information
    12. Dezember 2024
    Erfreulich: Der Kanton nimmt neue Leistungen in die GWL auf und erhöht die Vergütung bestehender Leistungen
    Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) dienen der Finanzierung von Leistungen der Spitäler und Kliniken, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt sind. Seit Jahren setzt sich die vaka für die Erhöhung der GWL ein, da im Aargau zu wenig bezahlt wird. Nun nimmt der Kanton neue Leistungen auf und erhöht die Vergütung von bestehenden Leistungen.
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    25. November 2024
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    Dank einer breit getragenen Kampagne sagt die Schweiz Ja zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen. Damit wird die entscheidende Grundlage für eine transparente und nachhaltig finanzierbare Gesundheitsversorgung geschaffen.
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