Der Kanton Aargau erhöht den Tarmed Taxpunktwert auf 92 Rappen

Der Kanton Aargau erhöht den Tarmed Taxpunktwert auf 92 Rappen

Heute hat der Kanton Aargau beschlossen, den Arbeitstarif für ambulante ärztliche Behandlungen von 91 auf 92 Rappen zu erhöhen. Der neue Tarif gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Die vaka begrüsst diesen Schritt. Denn zu tiefe Tarife und blockierte Tarifverhandlungen mit den Krankenkassen behindern seit Jahren den Ausbau der kostengünstigen ambulanten Behandlungen. Mit diesem Entscheid setzt der Kanton ein wichtiges Zeichen auf dem Weg zu mehr ambulanten Eingriffen und kostendeckenden Tarifen.

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Ambulante Behandlungen werden besser entschädigt

Juli 2024 - Die vaka freut sich, dass die Beschwerde abgelehnt wurde und der provisorische Tarif bei 91 Rappen liegt. Das ist 2 Rappen höher als der ursprüngliche Tarif. Dieser lag seit 2006 bei 89 Rappen. Mit dem provisorischen Tarif kann wenigstens die Teuerung, zumindest teilweise, etwas ausgeglichen werden. Für Hans Urs Schneeberger, Geschäfts­führer der vaka, ist aber klar, dass der definitive Tarif deutlich höher als 91 Rappen sein muss.

Das Festsetzungsverfahren dauert an und der provisorische Tarif von 91 Rappen gilt so lange, bis der Kanton den definitiven Tarif festgelegt hat.

Erfahren Sie mehr zum Thema im Medienbericht von der Aargauer Zeitung:

Fixierte Tarife bei rundum steigenden Kosten - Spitäler und Kliniken haben die Tarifverträge gekündigt

Februar 2024 - Die Nachfrage nach ambulanten Spital- und Klinikbehandlungen steigt stark an. Jeder ambulante Eingriff bedeutet aber einen finanziellen Verlust, denn die ambulanten Tarife sind nicht kostendeckend. Die ambulanten Tarife decken die Kosten nur zu 70 Prozent. Deshalb haben die Aargauer Spitäler und Kliniken gehandelt und die Tarifverträge gekündigt. Die Aargauer Spitäler und Kliniken haben deshalb gehandelt und die Tarifverträge gekündigt.

Erfahren Sie mehr zum Thema und den Hintergründen in den Medienberichten von Competence, Das Magazin von H+ Die Spitäler der Schweiz, und in der Aargauer Zeitung: 

Weitere Publikationen

  • Stellungnahme
    25. Februar 2026
    Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe
    Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen
    Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.
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