Spitäler dürfen mehr verrechnen, Krankenkassen-Beschwerde abgelehnt
Die Aargauer Spitäler und Kliniken haben im Jahr 2023 die Tarifverträge gekündigt. Denn seit Jahren sind die ambulanten Tarife nicht kostendeckend. Da man sich in den Tarifverhandlungen nicht einigen konnte, hat der Kanton den provisorischen Tarif bei 91 Rappen festgelegt - das ist 2 Rappen höher als der ursprüngliche Tarif. Daraufhin haben die Krankenkassen Beschwerde eingelegt.
Die vaka freut sich, dass die Beschwerde abgelehnt wurde und der provisorische Tarif bei 91 Rappen liegt. Das ist 2 Rappen höher als der ursprüngliche Tarif. Dieser lag seit 2006 bei 89 Rappen. Mit dem provisorischen Tarif kann wenigstens die Teuerung, zumindest teilweise, etwas ausgeglichen werden. Für Hans Urs Schneeberger, Geschäftsführer der vaka, ist aber klar, dass der definitive Tarif deutlich höher als
91 Rappen sein muss.
Das Festsetzungsverfahren dauert an und der provisorische Tarif von 91 Rappen gilt so lange, bis der Kanton den definitiven Tarif festgelegt hat.
Erfahren Sie mehr zum Thema im Medienbericht von der Aargauer Zeitung:
Februar 2024 - Die Nachfrage nach ambulanten Spital- und Klinikbehandlungen steigt stark an. Jeder ambulante Eingriff bedeutet aber einen finanziellen Verlust, denn die ambulanten Tarife sind nicht kostendeckend. Die ambulanten Tarife decken die Kosten nur zu 70 Prozent. Deshalb haben die Aargauer Spitäler und Kliniken gehandelt und die Tarifverträge gekündigt. Die Aargauer Spitäler und Kliniken haben deshalb gehandelt und die Tarifverträge gekündigt.
Erfahren Sie mehr zum Thema und den Hintergründen in den Medienberichten von Competence, Das Magazin von H+ Die Spitäler der Schweiz, und in der Aargauer Zeitung: