Erfreulich: Der Kanton nimmt neue Leistungen in die GWL auf und erhöht die Vergütung bestehender Leistungen

Erfreulich: Der Kanton nimmt neue Leistungen in die GWL auf und erhöht die Vergütung bestehender Leistungen

Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) dienen der Finanzierung von Leistungen der Spitäler und Kliniken, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt sind. Seit Jahren setzt sich die vaka für die Erhöhung der GWL ein, da im Aargau zu wenig bezahlt wird. Nun nimmt der Kanton neue Leistungen auf und erhöht die Vergütung von bestehenden Leistungen.

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Folgende Vergütungen werden erhöht, eine gar rückwirkend:

Intensivpflegestation (IPS)
Für die Intensivpflegestation ist eine Neuregelung der Voraussetzungen für die Auszahlung von Gemeinwirtschaftliche Leistungen GWL vorgesehen. Diese soll bereits am 23. Dezember 2024 in Kraft treten und rückwirkend auf das Jahr 2024 angewendet werden.

Betrieb einer Kinderklinik
Weil im Kanton Aargau ein Mangel an niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten besteht, findet ein grosser Teil der Versorgung in den Kinderkliniken der Spitäler stattfindet. Meist sind es ambulante Behandlungen. Diese aufwendige medizinische Versorgung ist in den Tarifen nur unzureichend abgebildet.

Rotationsassistenzstellen
Um dem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten entgegenwirken zu können, bietet der Kanton Aargau seit 2014 ein Hausarztcurriculum an. Hausärztinnen und Hausärzte können Erfahrung in Spezialfächern wie Rheumatologie, Dermatologie, Infektiologie oder Orthopädischer Chirurgie sammeln und so den Facharzttitels in Allgemeiner Innerer Medizin erlangen. Das Bereitstellen dieser Rotationsassistenzstellen ist für ein Spital sehr kostspielig, weil die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte fachfremd sind, die Einarbeitungszeit lang und die Verweildauer kurz ist.

Ab Januar 2025 werden folgen­de Leistungen aufgenommen:

Polytrauma und Stroke Center
Für die Behandlung von Mehrfachverletzten und von Personen die einen Schlaganfall erleiden, braucht es jederzeit einsatzfähige Spezialisten, die über ein besonders umfassendes Fachwissen verfügen. Zudem ist eine entsprechende Infrastruktur nötig, die ebenfalls rund um die Uhr einsatzfähig sein muss.

Notfallstation
Die Notfallstationen des Kantonsspitals Aarau AG (KSA) und des Kantonsspitals Baden AG (KSB) erbringen die höchsten Anforderungen an eine Notfallstation; Unter der Woche Abdeckung der Zeit zwischen 8 bis 23 Uhr Fachärztinnen und Fachärzte (Chirurgie/Medizin) sowie an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr Abdeckung durch erfahrene Assistenzärztinnen und Assistenzärzte.

Sicherheitsdienst auf Notfallstation
Zur Gewährleistung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie des medizinischen Fachpersonals auf den Notfallstationen kann ein Sicherheitsdienst notwendig sein. Die Anstellung von Sicherheitspersonal ist weder im ambulanten noch in den stationären Tarifen anrechenbar und wird deshalb vom Kanton neu via GWL vergütet.

Lesen Sie die komplette Medienmitteilung:

Kanton Aargau bezahlt wenig – Kanton Genf viel

Juli 2023 - Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) dienen der Finanzierung von Leistungen der Spitäler und Kliniken, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt werden, die aber aus Gründen der Versorgungs- und Patientensicherheit notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise der Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale, die ärztliche Weiterbildung, intermediäre, psychiatrische Angebote, Heroinabgabestelle oder die Spitalseelsorge. Die Kantone bezahlen ihren Spitälern und Kliniken unterschiedlich viel an die GWL. Das verhindert interkantonale Vergleiche.

GWL-Gleichbehandlung gefordert
Gemäss einer Studie des Büros Ecoplan von 2019 bezahlt der Aargau pro stationären Fall schweizweit am drittwenigsten an GWL. Die unterschiedliche kantonale Umsetzung der GWL unterbindet die interkantonale Vergleichbarkeit.

Die vaka unterstützt die aktuelle Überprüfung des Kantons für die Entschädigung bestehender und die Erfassung allfälliger neuer GWL. Sowohl Zentrumsspitäler (öffentlich und privat) als auch Regionalspitäler und Pflegeinstitutionen sollen bezüglich GWL gleich behandelt werden.

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