So kann die Ambulantisierung gelingen

So kann die Ambulantisierung gelingen

Seit 2019 setzen die Aargauer Leistungserbringer das Prinzip «ambulant vor stationär» um. Ein tiefgreifender Strukturwandel ist im Gange. Wie sich nun aber zeigt, ist die Ambulantisierung kein Selbstläufer. Sie bedingt eine vorausschauende Planung, finanzielle Unterstützung und eine klare Rollenverteilung im Aargauer Gesundheitswesen.

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Der Strukturwandel erfordert Investitionen

Die Ambulantisierung im Schweizer Gesundheitswesen ist ein komplexer Prozess, der durch technologische, demografische und wirtschaftliche Faktoren vorangetrieben wird. Während sie Kosteneinsparungen und
patientenzentrierte Versorgung ermöglicht, erfordert sie eine bessere Koordination, Finanzierungsmodelle und den Ausbau ambulanter / tages­klinischer Strukturen, insbesondere in ländlichen Gebieten. Die Ver­netzung zwischen den Bereichen ist entscheidend, um eine nahtlose Versorgung zu gewährleisten.

Chancen und Auswirkungen
Mit der Ambulantisierung können die Gesundheitskosten gedämpft werden, denn sie erfordert weniger und anderes Personal. Zudem entspricht sie einem Bedürfnis der Patientinnen und Patienten. Sie hat aber daneben grundlegende Auswirkungen

  • auf die Patientinnen / Patienten und Angehörige
  • auf die Versorgungsstrukturen bis zur Transformation
  • auf die Medizinal- und Gesundheitsberufe
  • auf das Eintritts- und Übertrittsmanagement (Kommunikation, Infor­mationsfluss)
  • auf die vorgelagerten und nachgelagerten Bereiche (professionelle Absprachen usw.)
  • auf die Finanzierung und die Tarifierung

Wandel ohne Finanzierung funktioniert nicht
Die Ambulantisierung verändert die Versorgungslandschaft grund­legend: Alle Leistungserbringer definieren ihre Rolle neu. Sie müssen ambulante Infrastrukturen aufbauen, Prozesse neu definieren und die Digitalisierung umsetzen. Das alles erfordert Investitionen. Doch viele Leistungserbringer können diese nicht stemmen, da ihnen die Mittel fehlen. Die Ressourcen fliessen in den Erhalt des laufenden Betriebs statt in Zukunftsprojekte. Die seit Jahren tiefen Erlöse durch zu tiefe Tarife zeigen ihre Wirkung – sie führen zum Investitionsstau.

Risiko für das gesamte Gesundheitssystem bannen
Wir müssen uns bewusst sein, dass die derzeitige Entwicklung nicht nur die Spitäler und Kliniken, sondern die gesamte Gesundheitsversorgung gefährdet. Der Handlungsbedarf in der Politik ist klar: Die kantonale
Planung GGpl 2030 muss den ambulanten Wandel gezielt begleiten (Investitionssicherheit). Dafür könnte ein Transformationsfonds gebildet werden, wie Dr. Markus Meier, Spartenpräsident der Akutspitäler, am vaka-Anlass für die Aargauer Grossrätinnen und Grossräte vorschlug. Und die Abgeltungen und Tarife müssen dringend kostendeckend werden.

Fazit und Handlungsbedarf - damit die Ambulantisierung gelingt

Weitere Publikationen

  • Medienmitteilungen
    12. Oktober 2026
    Teilrevision Gesundheitsgesetz (Paket 1): vaka fordert praxistaugliche Regeln statt neuer Bürokratie
    Zur Änderung des Gesundheits­gesetzes (Paket 1) hat die vaka an der Vernehmlassung teilge­nommen. Positiv sieht sie die Verankerung von Palliative Care und Gesundheitsförderung im Gesetz. Die Betriebsbewilligung für jeden einzelnen Standort, die weit gefassten Sanktions­regelungen und den ausgeweite­ten Zulassungsstopp lehnt die vaka hingegen ab.
  • Stellungnahmen
    08. Oktober 2026
    vaka zur Teilrevision Gesundheitsgesetz (Paket 1)
    Die Änderung des Gesundheitsgesetzes (Paket 1) sieht unter anderem vor, dass stationäre Einrichtungen neu auch für ihre Niederlassungen eine Bewilligungspflicht einholen müssen. Die vaka lehnt die Regelung in der vorliegenden Ausgestaltung entschieden ab. Sie verlangt ein Konzept mit Haupt- und Nebenstandorten.
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