Ambulant vor stationär

Ambulant vor stationär

Die aargauischen Listenspitäler sind seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet, geeignete Behandlungen und Untersuchungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz nur noch ambulant durchzuführen.

Ambulant vor stationär
Teilen
Drucken

Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass immer mehr chirurgische Eingriffe ambulant durchgeführt werden können. Mit der Massnahme „Ambulant vor stationär“ will der Regierungsrat des Kantons Aargau sowohl einem Patientenbedürfnis nachkommen als auch das Sparpotential in der Gesundheitsversorgung weiter ausschöpfen.

Die vaka begrüsst grundsätzlich eine Verschiebung in den ambulanten Sektor. Jedoch müssen die getroffenen Massnahmen die hohe Behandlungsqualität gewährleisten und die Behandlungen müssen kostendeckend vergütet werden. Denn nur rund 80% der Kosten von ambulanten Behandlungen im Akutspital werden durch die geltenden Tarife gedeckt - längerfristige eine existenzbedrohende Situation für die Spitäler!

Die vaka setzt sich für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ein (EFAS). So können Sparpotenziale bei besserer Versorgungsqualität realisiert werden.  

Mitteilungen

Keine Einträge vorhanden

Weitere Themen

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen