ST Reha - weg­weisend für die Rehabilitations­kliniken

ST Reha - weg­weisend für die Rehabilitations­kliniken

Die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur ST Reha 1.0. wird seit Januar 2022 in allen Rehabilitationskliniken der Schweiz angewendet. Sie dient der Abrechnung von Leistungen der stationären Rehabilitation, basierend auf leistungsbezogenen Tagespauschalen.

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Nach der Einführung von SwissDRG in der Akutsomatik (2012) und TARPSY in der Psychiatrie (2018) kommt mit ST Reha seit anfangs Jahr auch in der Rehabilitation eine national einheitliche Tarifstruktur zur Anwendung, welche die Vergleichbarkeit, aber auch Differenzierung von Leistungen und Kosten verbessern soll.

ST Reha basiert auf einer Klassifikation der Leistungen in acht spezifischen Rehabilitationsarten und einer Restgruppe. Pro Rehabilitationsart bestehen bis zu drei Untergruppen. Über einen Patientenklassifikationsalgorithmus (Grouper) wird jeder einzelne Patient aufgrund von Basis- und Zusatzindikatoren einer der 21 Rehabilitations-Kostengruppen (RCGs) zugeteilt und mit einem spezifischen Tageskostengewicht (TKG) belegt.

Mit der Einführung der neuen Struktur müssen die Tarife mit den Krankenkassen für jede Klinik neu verhandelt werden. Die Rehabilitationskliniken der vaka haben sich zu diesem Zweck zu einer Verhandlungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Damit können die Datentransparenz erhöht, die Informationsparität am Verhandlungstisch hergestellt und die Interessen der Kliniken gegenüber den Krankenkassen gebündelt und geeint vertreten werden.

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