Stellenmeldepflicht tritt ab 1. Juli 2018 in Kraft

Stellenmeldepflicht tritt ab 1. Juli 2018 in Kraft

Ab dem 1. Juli 2018 müssen zu besetzende Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr (Schwellenwert) der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet werden. Wir haben Ihnen die wichtigsten Grundlagen und Links zu den neuen Anforderungen zusammengestellt.

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