Massnahmen­paket 2: Medizinische Leistungen dürfen nicht rationiert werden

Massnahmen­paket 2: Medizinische Leistungen dürfen nicht rationiert werden

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen in der ganzen Schweiz gegenwärtig grossen Zusatzaufwand und stossen dabei an ihre Kapazitätsgrenzen. Es ist geradezu zynisch, dass der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Massnahmenpaket 2 den Druck auf die Leistungserbringer nochmals massiv erhöhen will.

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vaka ist klar gegen das Massnahmenpaket 2

Mit dem Kostendämpfungspaket 2 verstärkt der Bundesrat den Kostendruck auf die Spitäler und Kliniken. Die vorgesehene Einführung von Kostenzielen (Globalbudget) senkt die Versorgungsqualität ohne Aussicht auf eine kostendämpfende Wirkung. Die vaka lehnt das Kostendämpfungspaket 2 deshalb klar ab.

Die vaka verschliesst sich der Kostendiskussion nicht. Kostensenkende Massnahmen müssen aber nachhaltig sein. Sie müssen auf ihre Wirkung auf das Gesamtsystem hin geprüft werden und sie dürfen die gute Versorgungssicherheit und -qualität in der Schweiz nicht gefährden. In der neuen Ausgabe der vaka aktuell (erschien am 14. Dezember 2020) zeigt die vaka mögliche Ansätze zum Kostensparen auf.

Die vaka unterstützt eine sinnvolle Stärkung der integrierten Versorgung. Sie spricht sich aber dezidiert gegen die vorgeschlagene Einführung von einseitigen Kostenzielvorgaben für die Leistungserbringer aus. Diese entsprechen in ihrer Wirkung einem klassischen Globalbudget und führen zu einer verdeckten Rationierung von medizinischen Leistungen. Lesen Sie die ganze Stellungnahme der vaka (Link unten)


Weitere Publikationen

  • Stellungnahme
    25. Februar 2026
    Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe
    Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen
    Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.
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