Massnahmen­paket 2: Medizinische Leistungen dürfen nicht rationiert werden

Massnahmen­paket 2: Medizinische Leistungen dürfen nicht rationiert werden

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen in der ganzen Schweiz gegenwärtig grossen Zusatzaufwand und stossen dabei an ihre Kapazitätsgrenzen. Es ist geradezu zynisch, dass der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Massnahmenpaket 2 den Druck auf die Leistungserbringer nochmals massiv erhöhen will.

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vaka ist klar gegen das Massnahmenpaket 2

Mit dem Kostendämpfungspaket 2 verstärkt der Bundesrat den Kostendruck auf die Spitäler und Kliniken. Die vorgesehene Einführung von Kostenzielen (Globalbudget) senkt die Versorgungsqualität ohne Aussicht auf eine kostendämpfende Wirkung. Die vaka lehnt das Kostendämpfungspaket 2 deshalb klar ab.

Die vaka verschliesst sich der Kostendiskussion nicht. Kostensenkende Massnahmen müssen aber nachhaltig sein. Sie müssen auf ihre Wirkung auf das Gesamtsystem hin geprüft werden und sie dürfen die gute Versorgungssicherheit und -qualität in der Schweiz nicht gefährden. In der neuen Ausgabe der vaka aktuell (erschien am 14. Dezember 2020) zeigt die vaka mögliche Ansätze zum Kostensparen auf.

Die vaka unterstützt eine sinnvolle Stärkung der integrierten Versorgung. Sie spricht sich aber dezidiert gegen die vorgeschlagene Einführung von einseitigen Kostenzielvorgaben für die Leistungserbringer aus. Diese entsprechen in ihrer Wirkung einem klassischen Globalbudget und führen zu einer verdeckten Rationierung von medizinischen Leistungen. Lesen Sie die ganze Stellungnahme der vaka (Link unten)


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    07. Juli 2025
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    Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Normkosten pro Pflegestunde im stationären Bereich von CHF 77.– auf CHF 80.–. Diese Erhöhung trägt der anhaltenden Teuerung Rechnung und setzt ein klares Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeitenden in den Aargauer Pflegeheimen.
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    vaka 2024: Ein Jahr voller wichtiger Entwicklungen
    Das Jahr 2024 war für die vaka durch wichtige, zukunftsweisende Entwicklungen geprägt. Mit der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung GGpl und der nationalen Abstimmung zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) wurden im Aargauer Gesundheitswesen grundlegende Weichen gestellt.
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