Massnahmen­paket 2: Medizinische Leistungen dürfen nicht rationiert werden

Massnahmen­paket 2: Medizinische Leistungen dürfen nicht rationiert werden

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen in der ganzen Schweiz gegenwärtig grossen Zusatzaufwand und stossen dabei an ihre Kapazitätsgrenzen. Es ist geradezu zynisch, dass der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Massnahmenpaket 2 den Druck auf die Leistungserbringer nochmals massiv erhöhen will.

Teilen

vaka ist klar gegen das Massnahmenpaket 2

Mit dem Kostendämpfungspaket 2 verstärkt der Bundesrat den Kostendruck auf die Spitäler und Kliniken. Die vorgesehene Einführung von Kostenzielen (Globalbudget) senkt die Versorgungsqualität ohne Aussicht auf eine kostendämpfende Wirkung. Die vaka lehnt das Kostendämpfungspaket 2 deshalb klar ab.

Die vaka verschliesst sich der Kostendiskussion nicht. Kostensenkende Massnahmen müssen aber nachhaltig sein. Sie müssen auf ihre Wirkung auf das Gesamtsystem hin geprüft werden und sie dürfen die gute Versorgungssicherheit und -qualität in der Schweiz nicht gefährden. In der neuen Ausgabe der vaka aktuell (erschien am 14. Dezember 2020) zeigt die vaka mögliche Ansätze zum Kostensparen auf.

Die vaka unterstützt eine sinnvolle Stärkung der integrierten Versorgung. Sie spricht sich aber dezidiert gegen die vorgeschlagene Einführung von einseitigen Kostenzielvorgaben für die Leistungserbringer aus. Diese entsprechen in ihrer Wirkung einem klassischen Globalbudget und führen zu einer verdeckten Rationierung von medizinischen Leistungen. Lesen Sie die ganze Stellungnahme der vaka (Link unten)


Weitere Publikationen

  • vaka aktuell
    01. Oktober 2026
    Regionalspitäler stärken. Versorgung sichern.
    Der Wandel ist da: Fachkräftemangel, Ambulantisierung und Kostendruck fordern neue Lösungen für eine starke, wohnortnahe Gesundheitsversorgung.
  • Positionspapier
    02. September 2026
    Standpunkt zum Evaluationsbericht «Verselbständigung der Kantonsspitäler»
    Der Evaluationsbericht kommt in den zentralen Fragen zu einem klaren Ergebnis: Die Verselb­ständigung der Kantonsspitäler war richtig. Die Aktiengesellschaft wird weiterhin als geeignete Rechts­form bestätigt. Die Governance-Strukturen, die Eigentümerstrategien und die Kompetenzordnung werden grundsätzlich als zweckmässig und teilweise sogar als vorbildlich beurteilt.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 

Datenschutzinformationen