Studie mit Empfehlungen für die stationäre Langzeitpflege

Studie mit Empfehlungen für die stationäre Langzeitpflege

Ein nationales Expert*innenkomitee hat auf Anregung der Swiss National Covid-19 Science Task Force im Rahmen der Pandemie erkannte Probleme und Herausforderungen in der stationären Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime) analysiert und daraus Empfehlungen erarbeitet. Sie richten sich an Bund und Kantone, sowie an Verbände, Ausbildungsinstitutionen und Fachgesellschaften.

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Empfehlungen zu fünf Handlungsfeldern:

1. Alters- und Pflegeheime sind als Orte des begleiteten Wohnens für betagte Menschen mit Unterstützungsbedarf und zugleich zunehmend als Institutionen der Gesundheitsversorgung für ältere oftmals multimorbide Menschen mit komplexen Bedürfnissen auszugestalten. 

2. Eine fachgerechte adäquate ärztlich-medizinische Betreuung der Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen muss sichergestellt werden. Hierfür sind gewisse Vorgaben zwingend. Eine oder mehrere Heim-ärzt*innen mit übergeordneter Verantwortung und ggf. auch Weisungsbefugnis insbesondere auch in Fragen der Epidemiologie, Pharmakologie sowie Infektionsprävention und -kontrolle sind zu bezeichnen, wobei von heim- wie hausärztlicher Seite eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit bestehen muss.

3. Damit die Institutionen einen bedarfsgerechten Skill- und Grademix sicherstellen können, müssen die Kompetenzen der verschiedenen Bildungsabschlüsse aller Stufen besser und einheitlich beschrieben werden.

4. Angesichts der zunehmenden Anforderungen, die an Institutionen der Langzeitpflege gestellt werden und um unnötige die Bewohnenden belastende Spitalaufenthalte zu vermeiden, sind Alters- und Pflegeheime darin zu unterstützen, auf zusätzliche Expertise in diesen Bereichen zurückgreifen zu können: Fachkompetenz in gesundheitlicher Vorausplanung, in Geriatrie, Psychogeriatrie resp. gerontopsychiatrische Fachkompetenz, Fachkompetenz in Epidemiologie und Infektionsprävention und -kontrolle, Fachkompetenz in Palliative Care, in Pharmazie / Pharmakologie und Unterstützung im Bereich der Ethik und Ethikberatung.

5. Entsprechende Plattformen für den interprofessionellen und interinstitutionellen Datenaustausch sind zu schaffen. Es wird zu prüfen sein, in welchem Mass das EPD einen solchen Datenaustausch ermög-licht. Falls dies nicht über das EPD realisiert werden kann, sind Voraussetzungen zu schaffen, die einen effizienten Datenaustausch zeitgerecht ermöglichen.

Erfahren Sie mehr zum Thema:

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    Der Evaluationsbericht kommt in den zentralen Fragen zu einem klaren Ergebnis: Die Verselb­ständigung der Kantonsspitäler war richtig. Die Aktiengesellschaft wird weiterhin als geeignete Rechts­form bestätigt. Die Governance-Strukturen, die Eigentümerstrategien und die Kompetenzordnung werden grundsätzlich als zweckmässig und teilweise sogar als vorbildlich beurteilt.
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