Stellenmeldepflicht tritt ab 1. Juli 2018 in Kraft
Ab dem 1. Juli 2018 müssen zu besetzende Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr (Schwellenwert) der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet werden. Wir haben Ihnen die wichtigsten Grundlagen und Links zu den neuen Anforderungen zusammengestellt.