Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA) ist notwendig

Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA) ist notwendig

Die vaka hält den Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA) notwendig, um einen Konkurs zu vermeiden. In diesem Fall wäre die medizinische Versorgung im Kanton Aargau gefährdet. Lesen Sie die ganze Stellungnahme der vaka.

Seit vielen Jahren setzt sich die vaka für ein wirtschaftlich orientiertes Gesundheitssystem mit hoher Eigenverantwortung der Leistungserbringung ein. Umso bedauerlicher ist es, dass der Finanzhilfebeitrag notwendig ist. 

Während sich die Politik auf die steigenden Gesundheitskosten fokussiert, stellt sich für die Leistungserbringer die Frage, wie sie die nachgefragten Leistungen erbringen und dabei wirtschaftlich überleben können. Verschiedene Sparmassnahmen haben zu Einbussen in Millionenhöhe für die Leistungserbringer geführt und gefährden deren wirtschaftliche Existenz.

Der Finanzbedarf des KSA ist zum Teil auch ein Krankheitssymptom des Gesamtsystems. Wenn der Kanton Aargau weiterhin ein im interkantonalen Vergleich qualitativ hochwertiges und kostengünstiges Gesundheitssystem erhalten will, sind rasche Massnahmen notwendig. 

Lesen Sie die ganze Stellungnahme der vaka.

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    12. Oktober 2026
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  • Stellungnahmen
    08. Oktober 2026
    vaka zur Teilrevision Gesundheitsgesetz (Paket 1)
    Die Änderung des Gesundheitsgesetzes (Paket 1) sieht unter anderem vor, dass stationäre Einrichtungen neu auch für ihre Niederlassungen eine Bewilligungspflicht einholen müssen. Die vaka lehnt die Regelung in der vorliegenden Ausgestaltung entschieden ab. Sie verlangt ein Konzept mit Haupt- und Nebenstandorten.
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