Pflegeheime: Freie Plätze sind Mangelware und Besserung ist keine in Sicht

Pflegeheime: Freie Plätze sind Mangelware und Besserung ist keine in Sicht

Die Pflegeheime im ganzen Kanton sind stark ausgelastet - die Unterversorgung steht vor der Türe. Spitäler und Kliniken haben zunehmenden Schwierigkeiten, geeignete Anschlusslösungen für ihre Patientinnen und Patienten zu finden. Und auch von zuhause aus ist es schwierig, einen Platz im Wunsch-Pflegeheim zu erhalten.

Teilen

Keine freien Pflegeplätze - das hat finanzielle Konsequenzen

Die Umfrage der vaka bei den Pflegeinstitutionen im Kanton Aargau zeigt, dass die Auslastung der Pflegeheime ein kritisches Niveau erreicht hat. Der Auslastungsgrad der betriebenen Pflegeplätze ist erneut gestiegen und beträgt 98 Prozent. Der Wert ist so hoch wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2016.

Für eine gut funktionierende integrierte Gesundheitsversorgung braucht es freie Plätze in Pflegeinstitutionen, damit Patientinnen und Patienten nach einem stationären Aufenthalt im Spital oder einer Klinik zeitgerecht in ein geeignetes Pflegeheim umziehen können. Zwei Drittel der Eintritte in ein Pflegeheim erfolgen aktuell aus dem Spital oder einer anderen Gesundheitseinrichtung. Die Folge der enorm hohen Auslastung in den Pflegeheimen sind unnötig lange und teure Spitalaufenthalte.

Lesen Sie ganze Medienmitteilung:

Weitere Publikationen

  • Information
    02. April 2026
    Rehakliniken: Einheitlicher Prozess revolutioniert die Zuweisung
    Die Aargauer Rehabilitationskliniken haben im Jahr 2025 unter anderem intensiv an einem einheitlichen Zuweisungsprozess gearbeitet. Der Übertritt von Patientinnen und Patienten nach dem Aufenthalt im Akutspital in die Rehabilitation wird damit noch professioneller und sicherer.
  • Information
    02. April 2026
    Psychiatrie: Bessere Bedingungen für die ambulante Versorgung
    Das neue ambulante Tarifsystem Tardoc regelt die Abrechnung ambulant erbrachter ärztlicher Leistungen. In zwei definierten Leistungsbereichen können – nach Anerkennung von Mindestanforderungen an Behandlungs- und Prozessqualität – auch nicht ärztliche Leistungen abgerechnet werden.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 

Datenschutzinformationen