Die vaka lehnt das neue kantonale Statistikgesetz ab
Mit einem neuen kantonalen Statistikgesetz versucht das Departement Finanzen und Ressourcen eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit es statistische Daten von Leistungserbringern publizieren kann. Doch das neue Gesetz geht zu weit: Es erteilt der Behörde eine Generalvollmacht für die Erhebung von statistischen Daten. Eine Genehmigung durch den Regierungsrat und die Koppelung an den Aufgaben- und Finanzplan sind nicht vorgesehen.
Die vaka lehnt das neue Gesetz entschieden ab. Die heutige fachspezifische Regelung in den einzelnen Erlassen ist sachgerecht und verhindert behördliche Exzesse in der Datenerhebung und Publikation. Sollte sich der Grosse Rat für die Annahme des Gesetzes entscheiden sind wesentliche Anpassungen notwendig:
Eine generelle Delegation der Zuständigkeit für die Kantonsstatistik an das Statistische Amt ist inakzeptabel.
Die vaka lehnt kantonale Statistiken in den Bereichen ab, in denen bereits Bundesstatistiken bestehen - keine doppelten Erhebungen.
Die Zuständigkeit für die Veröffentlichung der Betriebsvergleiche zwischen Leistungserbringern liegt beim Bund.
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