Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen

Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen

Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.

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Es müssen alle Patienten­gruppen berücksichtigt werden

Mit der Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 3c und Anhang 1a KLV) wurde die Ambulantisierung zum politischen Instrument. Seither müssen im Akutspital definierte Eingriffe primär ambulant durchgeführt werden. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu behandeln – möglichst effizient und bedarfs­gerecht. Wie sich aber in den letzten Jahren gezeigt hat, ist die Ambulantisierung kein Selbstläufer. Sie verlangt differenzierte Lösungen, insbesondere für vulnerable Gruppen.

Chancen für Effizienz und Patientenzufriedenheit nutzen
Die Vorteile der Ambulantisierung überzeugen:

  • Kürzere Liegezeiten entlasten die stationären Kapazitäten.
  • Höhere Patientenzufriedenheit stärkt die Akzeptanz in das Gesundheitssystem.
  • Kosteneinsparungen durch ambulante Strukturen schaffen finanzielle Spielräume.

Diese Chancen können jedoch nur genutzt werden, wenn die Rahmen­bedingungen stimmen.

Versorgungssicherheit und Finanzierung lösen
Der Wandel hin zu mehr ambulanten Spitalbehandlungen bringt komplexe Herausforderungen mit sich. Es zeigen sich Probleme, die der Ambulantisierung im Weg stehen:

  • Versorgungslücken tun sich auf – besonders für geriatrische, multimorbide oder sozial bedürftige Patientinnen und Patienten.
  • Fehlanreize im Finanzierungssystem behindern den Wandel – denn stationäre Leistungen sind oft lukrativer.
  • Die Unterfinanzierung ambulanter Leistungen, insbesondere bei komplexen Fällen, behindert den Wandel ebenfalls.
  • Es gibt Personalengpässe und Bedarf an Investitionen in Infrastruktur und digitale Systeme.

Heutige Rahmenbedingungen erschweren die Ambulantisierung «Ambulant vor stationär» ist ein wichtiger und richtiger Schritt – aber kein einfacher. Die Transformation zu mehr ambulanten/tagesklinischen Strukturen ist teuer und muss mitfinanziert werden, gegebenenfalls auch durch den Kanton. Die Ambulantisierung braucht

– eine faire Finanzierung
– gezielte Investitionen und
– eine Versorgungsplanung, die alle Patientengruppen berücksichtigt.

Klare Weichenstellungen durch die Politik sind nötig: eine koordinierte Versorgungsplanung und gezielte Förderprogramme. Nur so kann aus einem «Sparprogramm» ein nachhaltiger Strukturwandel im Gesund­heitswesen herbeigeführt werden.

Ambulante Rehabilitation – ein Beispiel mit Reformbedarf
In der ambulanten Rehabilitation ermöglichen Tageskliniken eine wohn­ortnahe Versorgung und rasche Wiedereingliederung, zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder nach orthopädischen Eingriffen. Doch für multi­morbide Patientinnen und Patienten genügt es nicht, einfach «sechsmal Physio» zu verordnen. Diese Menschen benötigen spezialisierte Reha­-bilitationsprogramme und strukturierte Tageskliniken, um wieder fit zu werden und in ihren Alltag zurückkehren zu können. Damit solche Angebote geschaffen werden können, braucht es vor allem eine gesicherte Finanzierung.

Psychiatrie: Tagesklinische Strukturen dringend notwendig
Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und stellen eine erheb­liche Belastung für die Betroffenen und für die Angehörigen dar. Sie verursachen hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten. Psychische Belastungen treten in allen Alters gruppen auf, wobei Komorbidität häufig ist. In der Versorgung spielen Krisenintervention, Case-Management und aufsuchende Dienste eine zentrale Rolle. Die ambulante Psychiatrie ist regional aber sehr unterschiedlich verfügbar. Der Ausbau tagesklinischer Strukturen ist dringend notwendig. Aktuelle Zulassungs- und Anerkennungsverfahren sind jedoch nicht auf den bestehenden Fachkräftemangel ausgerichtet. Um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen, braucht die ambulante psychiatrische Ver­sorgung eine adäquate Regulierung, eine bessere regionale Steuerung sowie eine gesicherte Finanzierung.

Weitere Publikationen

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    22. Dezember 2025
    So kann die Ambulantisierung gelingen
    Seit 2019 setzen die Aargauer Leistungserbringer das Prinzip «ambulant vor stationär» um. Ein tiefgreifender Strukturwandel ist im Gange. Wie sich nun aber zeigt, ist die Ambulantisierung kein Selbstläufer. Sie bedingt eine vorausschauende Planung, finanzielle Unterstützung und eine klare Rollenverteilung im Aargauer Gesundheitswesen.
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    22. Dezember 2025
    Ambulantisierung: Wer finanziert den Wandel?
    Die Ambulantisierung von Spital- und Klinikleistungen ist medizinisch sinnvoll, patientennah und wirkt kostendämpfend. Der Wandel wird politisch gefordert, jedoch nicht finanziert, was dramatische Folgen für die Spitäler und die Versorgung der Bevölkerung hat.
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