Rehakliniken: Einheitlicher Zuweisungsprozess ist aufgegleist

Rehakliniken: Einheitlicher Zuweisungsprozess ist aufgegleist

Die Aargauer Spitäler und Rehabilitationskliniken sind daran, ihre Zuweisungsprozesse zu vereinheitlichen und den gegenseitigen Informationsbedarf noch besser abzustimmen. Der einheitliche Zuweisungsprozess könnte auch für andere Kantone interessant sein.

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Von Schnittstellen zu Über­gängen

Die Mitgliedsinstitutionen der vaka bieten spezialisierte medizinische Leistungen auf höchstem Niveau. Doch eine moderne Gesundheits­versorgung endet nicht an der Abteilungs- oder Institutionsgrenze. Die Übergänge von einer Fachdisziplin zur nächsten sind oft komplex. Wer sie professionell gestaltet, erhöht die Sicherheit und Behandlungs­qualität für die Patientinnen und Patienten.

Dank professioneller Übergänge sicher betreut durch jede Behandlungsphase.

Dank professioneller Übergänge sicher betreut durch jede 
Behandlungsphase
Gerade in einem vernetzten Versorgungssystem wie im Kanton Aargau ist Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Wenn Spitäler, Psychia­trische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Pflegeinstitutionen und Spitex-Organisationen Hand in Hand arbeiten, profitieren am Ende vor allem die Menschen, um die es geht: die Patientinnen und Patienten.
Ein wirkungsvolles Schnittstellenmanagement sorgt dafür, dass Informati­onen zuverlässig, vollständig und verständlich weitergegeben werden. So lassen sich unnötige Untersuchungen und Doppelspurigkeiten
vermeiden und Behandlungen können gezielter geplant werden. Der Datenfluss wird effizienter und die Behandlungsqualität steigt.

Die Vorteile eines guten Schnittstellenmanagement auf einen Blick:

  • Klare Zuständigkeiten an allen Übergängen
  • Optimierte Ressourcen und weniger Belastung für das Personal
  • Höchste Versorgungsqualität

Der Erstaufwand lohnt sich
Damit aus Schnittstellen nahtlose Übergänge werden, müssen Abläufe so organisiert werden, dass sie nicht nur intern, sondern auch zusammen mit externen Partnern reibungslos funktionieren. Dies bedingt einen gewissen Erstaufwand, doch danach kann ressourcenschonend und effizient gearbeitet und behandelt werden.

In der integrierten Versorgung werden die Behandlungsprozesse umfassend auf die Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Bei den Übergängen von einer Institution zur anderen besteht grosses Potenzial. Wer es nutzt, kann die Patientinnen und Patienten optimal begleiten / behandeln, bessere Behandlungsresultate erreichen und gleichzeitig
seine Personal- und Geld-Ressourcen schonend einsetzen.

Vom Akutspital in die Reha­bilitation

In der vaka sind alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens organisiert – integrierte Versorgung wird im Kanton Aargau sozusagen auf Verbandsebene gelebt. Dies ist ein grosser Vorteil, wenn es um übergreifende Projekte geht, wie in diesem Fall. Im Austausch zwischen der Sparte Akutspitäler und Rehabilitationskliniken entstand der Wunsch, die Übergänge untereinander noch effizienter und kantonsweit ein­heitlich zu gestalten.

In den vergangenen Monaten haben die Aargauer Rehabilitations­kliniken deshalb gemeinsam Standards definiert. Von dieser Harmoni­sierung profitieren in erster Linie die Patientinnen und Patienten, sie vereinfacht aber auch die Prozesse in den Spitälern und Rehabilitations­kliniken. Konkrete Ziele sind weniger Rückfragen, Rückverlegungen, Verschiebungen und Stornierungen von geplanten Eintritten sowie weniger Doppelspurigkeiten in administrativen Prozessen. Klar ist: Es braucht transparente, aktuelle und umfassende Informationen, damit sich die nachsorgenden Institutionen optimal auf die Überweisung und die Weiterbehandlung vorbereiten können.

Patientenwohl immer im Vordergrund
Eine Herausforderung bleiben Patientinnen und Patienten, die ver­sicherungstechnisch nicht klar einzuordnen sind. Wenn jemand nach einer Behandlung im Spital nicht nach Hause kann, ist ein stationärer Reha-Aufenthalt oft die Anschlusslösung. Nicht immer bedeutet
das Ende der akutsomatischen Behandlung jedoch, dass jemand die gesundheitlichen, funktionellen und versicherungstechnischen Voraus­setzungen für eine Rehabilitation erfüllt. Das sind anspruchsvolle Situationen, in denen sich Spitäler und Rehabilitationskliniken besonders gut absprechen müssen, um die Patientensicherheit und das Patienten­wohl sicherzustellen – ungeachtet der jeweiligen Tarifierungen. Für diese Phase gibt es noch kaum Angebote und Möglichkeiten. Eine Ausnahme bildet hier das Pflegezentrum Lindenfeld in Aarau –
lesen Sie hier mehr dazu.


«Aargauer Standard» auch für andere Kantone interessant
Die von den Rehabilitationskliniken definierten Standards werden mit den Akutspitälern abgestimmt. Zurzeit liegt der Fokus auf einer inhaltlichen Einigung. In einem weiteren Schritt dienen die Standards dann als Basis für die digitale Umsetzung. Das übergeordnete Ziel ist es, diesen «Aargauer Standard» später auch in der Zusammenarbeit mit Spitälern und Kliniken ausserhalb der Kantonsgrenze anzuwenden.
Auch mit den Versicherungen streben die Aargauer Akutspitäler und Rehabilitationskliniken Optimierungen an: So soll künftig beispielsweise das Einholen von Kostengutsprachen für den Übertritt in eine stationäre
Rehabilitation nur noch in begründeten Fällen notwendig sein. Dies wäre ein weiterer Schritt hin zu mehr Effizienz und Kosteneinsparung.

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