Spitex Leistungen: Gemeinden entlasten - Verantwortung des Kantons stärken

Spitex Leistungen: Gemeinden entlasten - Verantwortung des Kantons stärken

Die Nachfrage nach ambulanten und stationären Pflegeleistungen wächst stark. Ambulantisierung, demografischer Wandel und Fachkräftemangel führen zu steigenden Anforderungen und Kosten. Gleichzeitig tragen heute vor allem die Gemeinden die finanzielle Verantwortung. Wir zeigen auf, weshalb diese Aufgaben- und Finanzierungsverteilung an ihre Grenzen stösst.

Die ambulante Pflege gewinnt im Gesundheitssystem weiter an Bedeutung. Spitäler verlagern Leistungen in den ambulanten Bereich, stationäre Aufenthalte werden kürzer und die Pflegesituationen zu Hause komplexer. Gleichzeitig altert die Bevölkerung stark, was den Bedarf an professioneller Pflege zusätzlich erhöht.

Diese Entwicklungen führen zu steigenden Kosten, welche heute grösstenteils von den Gemeinden getragen werden. Gleichzeitig werden zentrale Rahmenbedingungen wie Versorgungsplanung, Qualitätsvorgaben und Bewilligungen auf kantonaler Ebene festgelegt. Aus Sicht der Leistungserbringer erschwert diese Trennung von Steuerung und Finanzierung eine koordinierte und effiziente Versorgung.

Wir unterstützen deshalb politische Bestrebungen, welche die Verantwortung für die Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege stärker beim Kanton ansiedeln wollen. Einheitliche Zuständigkeiten können Fehlanreize reduzieren, die integrierte Versorgung stärken und langfristig zur Stabilität und Qualität der Pflege im Kanton Aargau beitragen.

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Weitere Publikationen

  • Stellungnahme
    25. Februar 2026
    Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe
    Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen
    Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.
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