Psychiatrie: Bessere Bedingungen für die ambulante Versorgung
Das neue ambulante Tarifsystem Tardoc regelt die Abrechnung ambulant erbrachter ärztlicher Leistungen. In zwei definierten Leistungsbereichen können – nach Anerkennung von Mindestanforderungen an Behandlungs- und Prozessqualität – auch nicht ärztliche Leistungen abgerechnet werden.
Es betrifft zum einen Psychologinnen/Psychologen, Pflegefachpersonen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter, die im Auftrag und unter Aufsicht und fachlicher Verantwortung eines Facharztes für «Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie» oder «Psychiatrie und Psychotherapie» Leistungen erbringen, und zum anderen die Tätigkeiten von Medizinischen Praxiskoordinatorinnen/-koordinatoren (MPK) im Rahmen des «Chronic Care Management». Beide Leistungsbereiche sind integrale Bestandteile einer wirksamen und qualitativ hochstehenden psychiatrischen Versorgung, die sich bei Diagnostik, Behandlung, Fallführung und Koordination auf interprofessionelle Teams abstützt.
Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie
Die vaka hat die Anträge der Psychiatrischen/Psychosomatischen Kliniken zur Spartenanerkennung koordiniert und beim Kanton zur Genehmigung eingereicht. Sämtliche Antragstellenden haben die Anerkennung erhalten. Damit können die Psychiatrischen/Psychosomatischen Kliniken im Kanton Aargau künftig zusätzliche qualifizierte Fachpersonen in der ambulanten Psychiatrie einsetzen und so dem hohem Qualitätsanspruch und der hohen Nachfrage noch besser gerecht werden.

Schadensminderung im Suchtbereich wird begrüsst
Mit einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes will der Regierungsrat die Schadensminderung im Suchtbereich stärken und gesundheitliche sowie soziale Folgeschäden bei suchtkranken Menschen gezielt reduzieren. Die Sparte Psychiatrie hat zur vorgesehenen Gesetzesänderung eine Stellungnahme erarbeitet. Sie begrüsst die geplanten Massnahmen – insbesondere die Schaffung und die Stärkung von Kontakt- und Anlaufstellen, Gassenküchen sowie Notschlafstellen – ausdrücklich. Der Kanton Aargau verfügt derzeit über vergleichsweise wenige niederschwellige Angebote für suchtkranke Menschen. Gleichzeitig ist ein zunehmender Konsum von Substanzen wie Crack und synthetischen Opioiden festzustellen. Mit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes kann diese Versorgungslücke geschlossen werden.
Aus Sicht der vaka sind die vorgesehenen Massnahmen fachlich angezeigt und wirkungsvoll. Niederschwellige, konsumakzeptierende Angebote sind entscheidend, um den Kontakt zu suchtkranken Personen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Sie tragen dazu bei, akute gesundheitliche Krisen zu reduzieren, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und den Zugang zu weiterführenden Unterstützungs- und Behandlungsangeboten zu erleichtern.