Psychiatrie: Bessere Bedingungen für die ambulante Versorgung

Psychiatrie: Bessere Bedingungen für die ambulante Versorgung

Das neue ambulante Tarifsystem Tardoc regelt die Abrechnung ambulant erbrachter ärztlicher Leistungen. In zwei definierten Leistungsbereichen können – nach Anerkennung von Mindestanforderungen an Behandlungs- und Prozessqualität – auch nicht ärztliche Leistungen abgerechnet werden.

Teilen

Versorgungssituation gestärkt

Es betrifft zum einen Psychologinnen/Psychologen, Pflegefachpersonen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Sozial­arbeiterinnen/ Sozial­arbeiter, die im Auftrag und unter Aufsicht und fachlicher Verantwortung eines Facharztes für «Kinder- und Jugend­psychiatrie und -psycho­therapie» oder «Psychiatrie und Psychotherapie» Leistungen erbringen, und zum anderen die Tätigkeiten von Medi­zinischen Praxiskoordina­torinnen/-koordinatoren (MPK) im Rahmen des «Chronic Care Management». Beide Leistungsbereiche sind integrale Bestandteile einer wirksamen und qualitativ hochstehenden psychia­trischen Versorgung, die sich bei Diagnostik, Behandlung, Fallführung und Koordination auf interprofessionelle Teams abstützt.

Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie
Die vaka hat die Anträge der Psychiatrischen/Psychosomatischen Kliniken zur Spartenanerkennung koordiniert und beim Kanton zur Genehmigung eingereicht. Sämtliche Antragstellenden haben die Anerkennung erhalten. Damit können die Psychiatrischen/Psycho­somatischen Kliniken im Kanton Aargau künftig zusätzliche qualifizierte Fachpersonen in der ambulanten Psychiatrie einsetzen und so dem hohem Qualitätsanspruch und der hohen Nachfrage noch besser gerecht werden.

Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie
Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie
Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie

Schadensminderung im Suchtbereich wird begrüsst
Mit einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes will der Regierungsrat die Schadensminderung im Suchtbereich stärken und gesundheitliche sowie soziale Folgeschäden bei suchtkranken Menschen gezielt reduzieren. Die Sparte Psychiatrie hat zur vorgesehenen Gesetzes­änderung eine Stellungnahme erarbeitet. Sie begrüsst die geplanten Massnahmen – insbesondere die Schaffung und die Stärkung von Kontakt- und Anlauf­stellen, Gassenküchen sowie Notschlafstellen – ausdrücklich. Der Kanton Aargau verfügt derzeit über vergleichsweise wenige niederschwellige Angebote für suchtkranke Menschen. Gleichzeitig ist ein zunehmender Konsum von Substanzen wie Crack und synthetischen Opioiden festzustellen. Mit der Teilrevision des Gesund­heits­gesetzes kann diese Versorgungslücke geschlossen werden.

Aus Sicht der vaka sind die vorgesehenen Massnahmen fachlich angezeigt und wirkungsvoll. Niederschwellige, konsumakzeptierende Angebote sind entscheidend, um den Kontakt zu suchtkranken Personen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Sie tragen dazu bei, akute gesundheitliche Krisen zu reduzieren, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und den Zugang zu weiterführenden Unterstützungs- und Behandlungsangeboten zu erleichtern.

Weitere Publikationen

  • Gesundheitspolitischer Anlass der vaka 2026
    Gesundheitsversorgung unter Druck: Wenn Lücken zur Realität werden
    Im Zentrum des gesundheits­politischen Anlasses der vaka standen die zunehmenden Versorgungslücken in der Notfall-, Akut- und Pflegeversorgung und in der Psychiatrie. Die Veranstaltung richtete sich an die Aargauer Politik sowie an zentrale Partner des Gesundheitswesens.
  • Information
    02. April 2026
    Rehakliniken: Einheitlicher Prozess revolutioniert die Zuweisung
    Die Aargauer Rehabilitationskliniken haben im Jahr 2025 unter anderem intensiv an einem einheitlichen Zuweisungsprozess gearbeitet. Der Übertritt von Patientinnen und Patienten nach dem Aufenthalt im Akutspital in die Rehabilitation wird damit noch professioneller und sicherer.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 

Datenschutzinformationen