Psychiatrie: Bessere Bedingungen für die ambulante Versorgung

Psychiatrie: Bessere Bedingungen für die ambulante Versorgung

Das neue ambulante Tarifsystem Tardoc regelt die Abrechnung ambulant erbrachter ärztlicher Leistungen. In zwei definierten Leistungsbereichen können – nach Anerkennung von Mindestanforderungen an Behandlungs- und Prozessqualität – auch nicht ärztliche Leistungen abgerechnet werden.

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Versorgungssituation gestärkt

Es betrifft zum einen Psychologinnen/Psychologen, Pflegefachpersonen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Sozial­arbeiterinnen/ Sozial­arbeiter, die im Auftrag und unter Aufsicht und fachlicher Verantwortung eines Facharztes für «Kinder- und Jugend­psychiatrie und -psycho­therapie» oder «Psychiatrie und Psychotherapie» Leistungen erbringen, und zum anderen die Tätigkeiten von Medi­zinischen Praxiskoordina­torinnen/-koordinatoren (MPK) im Rahmen des «Chronic Care Management». Beide Leistungsbereiche sind integrale Bestandteile einer wirksamen und qualitativ hochstehenden psychia­trischen Versorgung, die sich bei Diagnostik, Behandlung, Fallführung und Koordination auf interprofessionelle Teams abstützt.

Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie
Die vaka hat die Anträge der Psychiatrischen/Psychosomatischen Kliniken zur Spartenanerkennung koordiniert und beim Kanton zur Genehmigung eingereicht. Sämtliche Antragstellenden haben die Anerkennung erhalten. Damit können die Psychiatrischen/Psycho­somatischen Kliniken im Kanton Aargau künftig zusätzliche qualifizierte Fachpersonen in der ambulanten Psychiatrie einsetzen und so dem hohem Qualitätsanspruch und der hohen Nachfrage noch besser gerecht werden.

Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie
Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie
Zusätzliche Fachpersonen für die ambulante Psychiatrie

Schadensminderung im Suchtbereich wird begrüsst
Mit einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes will der Regierungsrat die Schadensminderung im Suchtbereich stärken und gesundheitliche sowie soziale Folgeschäden bei suchtkranken Menschen gezielt reduzieren. Die Sparte Psychiatrie hat zur vorgesehenen Gesetzes­änderung eine Stellungnahme erarbeitet. Sie begrüsst die geplanten Massnahmen – insbesondere die Schaffung und die Stärkung von Kontakt- und Anlauf­stellen, Gassenküchen sowie Notschlafstellen – ausdrücklich. Der Kanton Aargau verfügt derzeit über vergleichsweise wenige niederschwellige Angebote für suchtkranke Menschen. Gleichzeitig ist ein zunehmender Konsum von Substanzen wie Crack und synthetischen Opioiden festzustellen. Mit der Teilrevision des Gesund­heits­gesetzes kann diese Versorgungslücke geschlossen werden.

Aus Sicht der vaka sind die vorgesehenen Massnahmen fachlich angezeigt und wirkungsvoll. Niederschwellige, konsumakzeptierende Angebote sind entscheidend, um den Kontakt zu suchtkranken Personen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Sie tragen dazu bei, akute gesundheitliche Krisen zu reduzieren, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und den Zugang zu weiterführenden Unterstützungs- und Behandlungsangeboten zu erleichtern.

Weitere Publikationen

  • Positionspapier
    02. September 2026
    Standpunkt zum Evaluationsbericht «Verselbständigung der Kantonsspitäler»
    Der Evaluationsbericht kommt in den zentralen Fragen zu einem klaren Ergebnis: Die Verselb­ständigung der Kantonsspitäler war richtig. Die Aktiengesellschaft wird weiterhin als geeignete Rechts­form bestätigt. Die Governance-Strukturen, die Eigentümerstrategien und die Kompetenzordnung werden grundsätzlich als zweckmässig und teilweise sogar als vorbildlich beurteilt.
  • vaka aktuell
    29. Juni 2026
    Ohne Reformen drohen Versorgungslücken - das braucht es jetzt
    Die Gesundheitsversorgung im Aargau steht an einem Wendepunkt. Leistungserbringer warnen vor Engpässen in Akutversorgung, Psychiatrie und Pflege – und zeigen auf, welche strukturellen Veränderungen jetzt nötig sind.
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