Revision Gesundheitsgesetz: vaka fordert praxistaugliche Regeln statt neuer Bürokratie

Revision Gesundheitsgesetz: vaka fordert praxistaugliche Regeln statt neuer Bürokratie

Zur Änderung des Gesundheits­gesetzes (Paket 1) hat die vaka an der Vernehmlassung teilge­nommen. Positiv sieht sie die Verankerung von Palliative Care und Gesundheitsförderung im Gesetz. Die Betriebsbewilligung für jeden einzelnen Standort, die weit gefassten Sanktions­regelungen und den ausgeweite­ten Zulassungsstopp lehnt die vaka hingegen ab.

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Bürokratie nicht noch mehr ausbauen

Mit der Revision setzt der Regierungsrat weitere Inhalte der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 um. Die vaka teilt das Ziel des Kantons: eine qualitativ gute, sichere und bezahlbare Gesundheitsversorgung. Neue Vorgaben müssen aber einen erkennbaren Nutzen haben und in der Praxis funktionieren und keinen Bürokratieaufbau unterstützen. Mehrere der vor­geschlagenen Bestimmungen würden vor allem zusätzlichen administrativen Auf-wand verursachen – bei den Leistungser­bringern ebenso wie beim Kanton –, ohne dass die Patienten­sicherheit verbessert würde.

Eine Bewilligung für das ganze Unternehmen und nicht zusätzlich für jeden Standort
Künftig sollen auch ambulante Standorte von Spitälern eine eigene Betriebsbewilligung benötigen. Die vaka lehnt das klar ab. Denn für die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Auflagen ist die Unternehmung als Rechtseinheit verantwortlich – nicht der einzelne Standort. 

Die vaka verlangt, dass die Bewilligung dem Unternehmen als Ganzes erteilt wird, was künftigen Entwicklungen der Gesund­heits­versorgung entspricht. Das Unternehmen verantwortet dann die Einhaltung der Auflagen an all ihren Standorten. Ein Beispiel aus der Bankbranche zeigt, wie das funktioniert: Die Finanzmarkt­aufsicht FINMA bewilligt nicht jede einzelne Bankfiliale, sondern die Bank als Ganzes.

Integrierte Nebenstandorte sollen zudem weiterhin über die Abrechnungsnummer (ZSR) des Hauptstandorts abrechnen können. Eigene Zulassungen pro Standort würden bedeuten: separate Verhandlungen der Tarife und separate Kostenrechnungen – ein doppelter/vielfacher Aufwand. Ein juristisches Kurzgutachten zeigt, dass der Kanton hier über einen grossen Gestaltungsspielraum verfügt. Eine starre Bindung der Abrechnung an einen Standort bremst ausserdem moderne Versorgungsformen wie Telemedizin, Telepharmazie oder Hospital@Home.

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    08. Oktober 2026
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