vaka zur Teilrevision Gesundheitsgesetz (Paket 1)

vaka zur Teilrevision Gesundheitsgesetz (Paket 1)

Die Änderung des Gesundheitsgesetzes (Paket 1) sieht unter anderem vor, dass stationäre Einrichtungen neu auch für ihre Niederlassungen eine Bewilligungspflicht einholen müssen. Die vaka lehnt die Regelung in der vorliegenden Ausgestaltung entschieden ab. Sie verlangt ein Konzept mit Haupt- und Nebenstandorten.

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Dies sind die wichtigsten Anliegen der vaka:

  • Betriebsbewilligung an die Rechtseinheit statt an jeden Standort: Wir lehnen die separate Bewilligungspflicht für ambulante Spitalstandorte ab und verlangen ein Konzept mit Haupt- und Nebenstandorten. Integrierte Nebenstandorte sollen weiterhin über die ZSR-Nummer des Hauptstandorts abrechnen können.

  • Bussen nur bei gravierender Gefährdung der Patienten­sicherheit: Die neue Sanktionsnorm ist zu weit gefasst. Administrative Versäumnisse dürfen keine Bussen bis 50'000 Franken auslösen.

  • Kein Zulassungsstopp für weitere Leistungserbringer: Kostenwachstum allein belegt keine Überversorgung. Der Kanton soll stattdessen den Auftrag erhalten, Versorgungslücken zu ermitteln und zu beheben.

  • Flexibler Personaleinsatz und gesicherte Finanzierung:
    Die Berufsausübungsbewilligung soll auch an ambulanten Standorten auf die oberste fachliche Führungsebene beschränkt sein. Bei der Palliative Care verlangen wir eine gesetzlich verankerte Abgeltung und eine lückenlose Anschlussfinanzierung.

Lesen Sie die ganze Stellungnahme:

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