vaka zur Teilrevision Gesundheitsgesetz (Paket 1)
Die Änderung des Gesundheitsgesetzes (Paket 1) sieht unter anderem vor, dass stationäre Einrichtungen neu auch für ihre Niederlassungen eine Bewilligungspflicht einholen müssen. Die vaka lehnt die Regelung in der vorliegenden Ausgestaltung entschieden ab. Sie verlangt ein Konzept mit Haupt- und Nebenstandorten.
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