Teilrevision KVG – Vorschlag geht in die falsche Richtung

Teilrevision KVG – Vorschlag geht in die falsche Richtung

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sieht vor, dass Personen, welche in einem Medizinal- oder Gesundheitsberuf Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen, höhere Anforderungen erfüllen müssen.

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Personen, welche Leistungen zu Lasten der OKP erbringen, müssen Auflagen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Dazu müssen sie dem Bund und dem Kanton Daten abliefern. Bund und Kanton stehen in der Pflicht, diese Daten zu überprüfen. Der Bund plant, dies an die Krankenversicherer abzudelegieren. Die Kantone ihrerseits dürfen Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte, welche zu Lasten der OKP abrechnen, festlegen. Sie werden damit verpflichtet, den Beschäftigungsgrad der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte zu erfassen und sich interkantonal zu koordinieren.

Kurz, mit der Teilrevision entsteht für alle betroffenen Parteien ein erheblicher administrativer Mehraufwand mit entsprechender Kostenfolge. Deshalb lehnt die vaka den Vorschlag ab.

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