Noch mehr Bürokratie, statt integrierter Versorgung

Noch mehr Bürokratie, statt integrierter Versorgung

Der Regierungsrat will mit der Teilrevision des Spitalgesetzes, 2. Etappe, unter anderem zentrale Vorgaben der GGpl 2030 umsetzen. Aus Sicht der vaka werden jedoch die Hauptziele, die Effizienz der Kliniken zu steigern und die integrierte Versorgung zu fördern, mit der vorliegenden Revision nicht erreicht. Stattdessen führt die Vorlage zu noch mehr Bürokratie, ohne dass aktuelle Versorgungs- oder Sicherheits­probleme diese Massnahmen rechtfertigen würden.

Teilen

Haupt­ziele der GGpl 2030 bleiben auf der Strecke

Die vaka hat bereits in der Vernehmlassung zur GGPL die Streichung der Teilstrategien zur Verstärkung der Aufsicht (Strategien 22 und 23) beantragt. Seitens des Departements wurde damals argumentiert, dass sich an der geltenden Praxis nichts ändern werde. Die nun vorliegende Vorlage steht dazu in einem erkennbaren Widerspruch:
Die Vorlage führt zu einer erheblichen Ausweitung administrativer Anforderungen, ohne dass aktuelle Versorgungs- oder Sicherheits­probleme diese Massnahmen rechtfertigen würden.

Aus Sicht der vaka wird das erklärte Ziel der GGPL, die Effizienz der Kliniken zu steigern und die integrierte Versorgung zu fördern, mit der vorliegenden Revision nicht erreicht.

Angesichts der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels sowie knapper finanzieller und personeller Ressourcen ist eine zielgerichtete und effizienzorientierte Gesetzgebung zwingend. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten die Leistungserbringer bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen, anstatt sie mit zusätzlichen Auflagen zu belasten.

Lesen Sie die ganze Stellungnahme im Anhang:

Weitere Publikationen

  • Positionspapier
    02. September 2026
    Standpunkt zum Evaluationsbericht «Verselbständigung der Kantonsspitäler»
    Der Evaluationsbericht kommt in den zentralen Fragen zu einem klaren Ergebnis: Die Verselb­ständigung der Kantonsspitäler war richtig. Die Aktiengesellschaft wird weiterhin als geeignete Rechts­form bestätigt. Die Governance-Strukturen, die Eigentümerstrategien und die Kompetenzordnung werden grundsätzlich als zweckmässig und teilweise sogar als vorbildlich beurteilt.
  • Informationen
    28. August 2026
    Digitale Lösungen für den Übertritt von der Akutsomatik in die Rehabilitation
    Am Informationsanlass der vaka erhielten die teilnehmenden Institutionen einen unabhängigen Überblick über bestehende Softwarelösungen für digitale Überweisungsprozesse. Im Fokus standen dabei medienbruchfreie Abläufe, integrierte Versorgung und die Vernetzung im Gesundheitswesen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 

Datenschutzinformationen