Noch mehr Bürokratie, statt integrierter Versorgung
Der Regierungsrat will mit der Teilrevision des Spitalgesetzes, 2. Etappe, unter anderem zentrale Vorgaben der GGpl 2030 umsetzen. Aus Sicht der vaka werden jedoch die Hauptziele, die Effizienz der Kliniken zu steigern und die integrierte Versorgung zu fördern, mit der vorliegenden Revision nicht erreicht. Stattdessen führt die Vorlage zu noch mehr Bürokratie, ohne dass aktuelle Versorgungs- oder Sicherheitsprobleme diese Massnahmen rechtfertigen würden.
Die vaka hat bereits in der Vernehmlassung zur GGPL die Streichung der Teilstrategien zur Verstärkung der Aufsicht (Strategien 22 und 23) beantragt. Seitens des Departements wurde damals argumentiert, dass sich an der geltenden Praxis nichts ändern werde. Die nun vorliegende Vorlage steht dazu in einem erkennbaren Widerspruch:
Die Vorlage führt zu einer erheblichen Ausweitung administrativer Anforderungen, ohne dass aktuelle Versorgungs- oder Sicherheitsprobleme diese Massnahmen rechtfertigen würden.
Aus Sicht der vaka wird das erklärte Ziel der GGPL, die Effizienz der Kliniken zu steigern und die integrierte Versorgung zu fördern, mit der vorliegenden Revision nicht erreicht.
Angesichts der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels sowie knapper finanzieller und personeller Ressourcen ist eine zielgerichtete und effizienzorientierte Gesetzgebung zwingend. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten die Leistungserbringer bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen, anstatt sie mit zusätzlichen Auflagen zu belasten.
Lesen Sie die ganze Stellungnahme im Anhang: