Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe

Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe

Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm.

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Basis für Planungssicherheit und Strukturwandel schaffen

Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Angesichts der zunehmend angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Schweizer Gesundheitswesen ist es richtig und notwendig, dass der Kanton im Krisenfall handlungsfähig bleibt, um die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm. Eine solche Strategie würde definieren, welche Spitäler mit welchen Leistungsaufträgen systemrelevant sind, und damit die notwendige Planungssicherheit für den bevorstehenden Strukturwandel schaffen.

Die Vorlage erweckt zudem den Eindruck, dass faktisch vor allem kantonseigene Spitäler von den vorgesehenen Massnahmen profitieren könnten. Hier besteht Klärungsbedarf.

Fazit: Die vaka anerkennt den Handlungsbedarf und unterstützt das Ziel der Gesetzesanpassung. Gleichzeitig fordert sie:

  • eine stärkere demokratische Einbindung der Entscheidfindung,
  • klare und transparente Kriterien für die Systemrelevanz,
  • eine konsequente Trägerschaftsneutralität sowie
  • ergänzende strukturelle Massnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung der Spitalversorgung.

Die vaka steht für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung und dankt für die Berücksichtigung ihrer Anliegen im weiteren Gesetzgebungs­prozess.

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