Die vaka zur Anstellung pflegender Angehöriger durch die Spitex

Die vaka zur Anstellung pflegender Angehöriger durch die Spitex

Pflegende Angehörige sind eine wichtige Stütze im Bereich der ambulanten Pflege und tragen massgeblich zur Versorgung von Menschen bei, die auf Unterstützung angewiesen sind. Rund 600 000 Menschen in der Schweiz betreuen zu Hause einen Angehörigen, der pflegebedürftig ist. Der volkswirtschaftliche Wert dieser Pflegearbeiten wird auf weit über 3 Milliarden Franken geschätzt. Mit der Anstellung bei Spitex-Organisationen erhalten pflegende Angehörige Wertschätzung für ihre wertvolle Arbeit.

Teilen

Pflegende Angehörige sind wichtig für die ambulante Pflegeversorgung

Die Zusammenarbeit mit der Spitex hat für pflegende Angehörige viele Vorteile: Pflegende Angehörige sind oft die ersten Ansprechpartner für Pflegebedürftige. Sie kennen deren Bedürfnisse und Vorlieben am besten und können so eine individuelle und liebevolle Betreuung gewährleisten. Diese Unterstützung ist wichtig, da sie dazu beiträgt, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Die Spitex entlastet pflegende Angehörige 
Die Spitex-Organisationen mit Versorgungspflicht arbeiten schon lang mit pflegenden Angehörigen zusammen. Diese Einbindung ist von grosser Bedeutung, da Angehörige eine zentrale Rolle in der Betreuung von Pflegebedürftigen einnehmen:

  • Professionelle Pflegekräfte der Spitex übernehmen bestimmte Aufgaben zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
  • Spitex-Organisationen bieten Schulungen und Informationsveran­staltungen an.
  • Die Zusammenarbeit ermöglicht eine bessere Koordination der Pflegeleistungen, was zu einer höheren Qualität der Versorgung führt.
  • Angehörige können sich mit Fachleuten austauschen und erhalten emotionale Unterstützung.

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Entlöhnung
Ein wegweisender Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2019 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige in der Schweiz gestärkt. Dieser Entscheid hat klargestellt, dass pflegende Angehörige Anspruch auf eine angemessene Entlöhnung haben, wenn sie in einem vertraglichen Verhältnis zur Spitex stehen. Pflegende Angehörige erbringen einen wesentlichen Beitrag in der Grundpflege, die nur unter Einhaltung von definierten Rahmenbedingungen abge­rechnet werden darf. Die Kosten dafür steigen aber stark an. Der Krankenkassenverband Santésuisse schätzt die tatsächlich abgerech­neten Leistungen für das Jahr 2024 auf rund 100 Millionen Franken.

Kritiker, auch im nationalen Parlament (Interpellation Peter Hegglin, Motion Ursula Zybach / Patrick Hässig), sehen den Grund dafür in neuen Marktteilnehmern, die sich ausschliesslich auf das Geschäftsmodell «Pflegende Angehörige» spezialisieren, die «auf Kosten der Prämien- und Steuerzahler Übergewinne erzielen». Es wird deshalb eine Reduktion sowohl der Krankenversicherungsbeiträge als auch der Restkostenfinanzierung gefordert.

Pflegequalität und -finanzierung müssen sichergestellt sein
Die vaka empfiehlt den Spitex-Organisationen mit Versorgungspflicht die Anstellung von pflegenden Angehörigen in ihrem Einzugsgebiet. Das Erwerbsmodell ergänzt das Kernangebot der Spitex in idealer Weise und entspricht einem grossen Bedürfnis der Klientinnen und Klienten. Wichtige Rahmenbedingungen für die Spitex-Organisationen mit Ver­sorgungspflicht sieht die vaka in folgenden Punkten:

  • Faire und transparente Anstellung der pflegenden Angehörigen im Rahmen der üblichen Personalpolitik
  • Adäquate Umsetzung des Qualitätsmanagements im gewohnten Standard
  • Selbstverständnis der Spitex auch in diesem Bereich als Partnerin der Gemeinde, die Leistungserbringung soll die öffentliche Hand finanziell möglichst wenig belasten
  • Klare Regelung mit den leistungsvergebenden Gemeinden bezüglich Finanzierung

Vor dem Entscheid zur Anstellung einer pflegenden Angehörigen ist es wichtig, dass die Spitex-Organisation den zeitlichen Aufwand und die erforderlichen Ressourcen sorgfältig abwägt und prüft, ob die Pflegequalität im Rahmen der Anstellung gewährleistet werden kann. 

Grundausbildung für pflegende Angehörige ohne pflegerische Vorkenntnisse
Bei einer Anstellung erfolgt eine individuelle Bedarfsabklärung durch die Spitex-Organisation vor Ort. Dabei werden mit der zu pflegenden Person sowie mit der pflegenden Angehörigen das Einverständnis und die Grenzen der Pflege festgehalten und im Anschluss regelmässig über­prüft. Um die Qualität der Angehörigenpflege sicherzustellen, müssen pflegende Angehörige ohne pflegerische Vorkenntnisse eine Grund­ausbildung (Pflegehelferkurs) absolvieren und werden kontinuierlich von Fachpersonen der anstellenden Organisation begleitet.

«Die Tarife in der Angehörigen­pflege sollen die effektiven Kosten decken und keine hohen Gewinne ermöglichen.»

Dringlicher Handlungsbedarf der Politik
Die Politik ist gefordert, zum Erwerbsmodell für pflegende Angehörige relevante Entscheide vorzubereiten. Es bedarf einer gesellschaftlichen Diskussion, wie das freiwillige Engagement zu entlöhnen ist und wer Anspruch auf ein Entgelt hat. Die vaka unterstützt die Forderung der nationalen Motion, sowohl die Krankenversicherungsbeiträge als auch die Restkosten zu reduzieren. Die Tarifierung soll die effektiven Kosten decken und die heutigen hohen Gewinne beseitigen. Darüber hinaus sind die Grundlagen zu schaffen, beispielsweise die gesamtschweizerische Erfassung der Leistungsstunden im Bereich der pflegenden Angehörigen sowie die Ermittlung der effektiven Kosten in diesem Bereich. Die heutige Situation mit sehr hohen Margen führt ausserdem zu Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt, sodass Angehörige ohne pflegerische Vorbildung teilweise ein ähnliches Lohnniveau aufweisen wie ausgebildetes Fachpersonal. Das kann das Gesundheitssystem weiter unter Druck setzen und den bestehenden Fachkräftemangel verstärken. Zudem sollten die Auswirkungen auf die Versorgungslage und den Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen untersucht werden. Angestellte pflegende Angehörige sind überdies nicht dem Arbeitsrecht unterstellt, da dieses eine Ausnahme für «private Haushaltungen» vorsieht. Im heutigen Zustand gelten viele Vorschriften nicht, beispielsweise im Bereich der Arbeits- und Ruhezeiten. Die Spitex-Organisationen wollen einheitliche Regelungen, die für die ganze Spitex-Branche gelten, und fordern deshalb, dass die Anstellung pflegender Angehöriger unter das Arbeitsgesetz gestellt wird.

Weitere Publikationen

  • Stellungnahme
    25. Februar 2026
    Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe
    Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen
    Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 

Datenschutzinformationen