Rehakliniken: Einheitlicher Prozess revolutioniert die Zuweisung
Die Aargauer Rehabilitationskliniken haben im Jahr 2025 unter anderem intensiv an einem einheitlichen Zuweisungsprozess gearbeitet. Der Übertritt von Patientinnen und Patienten nach dem Aufenthalt im Akutspital in die Rehabilitation wird damit noch professioneller und sicherer.
Im Austausch mit der Sparte Akutspitäler entstand der Wunsch, die Übergänge zwischen den Aargauer Akutspitälern und den Rehabilitationskliniken effizienter und kantonsweit einheitlich zu gestalten. Eine Projektgruppe arbeitete intensiv an der Harmonisierung der Zuweisungsprozesse – mit Erfolg: Der Informationsfluss bei Übergängen wird optimiert und die Weiterbehandlung von Patientinnen und Patienten damit noch sicherer und professioneller. Diese Verbesserungen werden bei den Leistungserbringern künftig zu weniger Rückfragen, Rückverlegungen, Verschiebungen und Stornierungen von geplanten Eintritten sowie zu weniger Doppelspurigkeiten in administrativen Prozessen führen. Das übergeordnete Ziel ist es, diesen «Aargauer Standard» später auch in der Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Spitälern und Kliniken anzuwenden.

ST-Reha-Tarife werden zusammen verhandelt
Die Kliniken aarReha Schinznach, Reha Rheinfelden und Barmelweid haben ihre Tarifverträge zu ST Reha per Ende des Jahres 2025 gekündigt und neue Verhandlungen in einer Gemeinschaft geführt. Das geeinte Auftreten stärkt die Verhandlungsposition der Kliniken gegenüber den Einkaufsgemeinschaften. Mit zwei Einkaufsgemeinschaften konnte bereits eine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen mit der dritten Einkaufsgemeinschaft werden weitergeführt.
Neues Preisfindungsmodell nach dem Vorbild der Akutspitäler eingeführt
Der ST-Reha-Tarifvertrag mit der MTK (Medizinaltarif-Kommission UVG) hat sich weitgehend bewährt, lief aber per Ende des Jahres 2025 aus. Die MTK hatte das Ziel, den Preisbildungsmechanismus anzupassen und – nach dem Vorbild der Akutsomatik – auch bei den Rehabilitationskliniken ein Benchmarking einzuführen. Das neue Preismodell soll die Kostenunterschiede zwischen den Kliniken transparenter machen und diese teilweise ausgleichen. Zu diesem Zweck werden die Rehabilitationskliniken in Gruppen eingeteilt und in jeder Gruppe ein Benchmark ermittelt, der als Grundlage für die Preisbildung dient. Mit einer Analyse der Kostendaten wurde versucht, die Ursachen für die Kostenunterschiede zu ermitteln und mit Zu- und Abschlägen auszugleichen. Es zeigte sich, dass besonders bei Kurzaufenthalten unter 13 Tagen hohe Kosten für die Rehabilitationskliniken anfallen.