Rehakliniken: Einheitlicher Prozess revolutioniert die Zuweisung

Rehakliniken: Einheitlicher Prozess revolutioniert die Zuweisung

Die Aargauer Rehabilitationskliniken haben im Jahr 2025 unter anderem intensiv an einem einheitlichen Zuweisungsprozess gearbeitet. Der Übertritt von Patientinnen und Patienten nach dem Aufenthalt im Akutspital in die Rehabilitation wird damit noch professioneller und sicherer.

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Koordination stärken und Qualität sichern

Im Austausch mit der Sparte Akutspitäler entstand der Wunsch, die Übergänge zwischen den Aargauer Akutspitälern und den Rehabilitations­kliniken effizienter und kantonsweit einheitlich zu gestalten. Eine Projekt­gruppe arbeitete intensiv an der Harmonisierung der Zuweisungs­prozesse – mit Erfolg: Der Informationsfluss bei Über­gängen wird optimiert und die Weiterbehandlung von Patientinnen und Patienten damit noch sicherer und professioneller. Diese Verbesserungen werden bei den Leistungserbringern künftig zu weniger Rückfragen, Rückverlegungen, Verschiebungen und Stornierungen von geplanten Eintritten sowie zu weniger Doppelspurigkeiten in administrativen Prozessen führen. Das übergeordnete Ziel ist es, diesen «Aargauer Standard» später auch in der Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Spitälern und Kliniken anzuwenden.

Patientin in der Rehaklinik Barmelweid
Patientin in der Rehaklinik Barmelweid
Patientin in der Rehaklinik Barmelweid

ST-Reha-Tarife werden zusammen verhandelt
Die Kliniken aarReha Schinznach, Reha Rheinfelden und Barmelweid haben ihre Tarifverträge zu ST Reha per Ende des Jahres 2025 gekündigt und neue Verhandlungen in einer Gemeinschaft geführt. Das geeinte Auftreten stärkt die Verhandlungsposition der Kliniken gegenüber den Einkaufsgemeinschaften. Mit zwei Einkaufs­gemeinschaften konnte bereits eine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen mit der dritten Einkaufsgemeinschaft werden weitergeführt.

Neues Preisfindungsmodell nach dem Vorbild der Akutspitäler eingeführt
Der ST-Reha-Tarifvertrag mit der MTK (Medizinaltarif-Kommission UVG) hat sich weitgehend bewährt, lief aber per Ende des Jahres 2025 aus. Die MTK hatte das Ziel, den Preisbildungsmechanismus anzupassen und – nach dem Vorbild der Akutsomatik – auch bei den Rehabilitations­kliniken ein Benchmarking einzuführen. Das neue Preismodell soll die Kostenunterschiede zwischen den Kliniken transparenter machen und diese teilweise ausgleichen. Zu diesem Zweck werden die Rehabilitations­kliniken in Gruppen eingeteilt und in jeder Gruppe ein Benchmark ermittelt, der als Grundlage für die Preisbildung dient. Mit einer Analyse der Kostendaten wurde versucht, die Ursachen für die Kosten­unterschiede zu ermitteln und mit Zu- und Abschlägen auszu­gleichen. Es zeigte sich, dass besonders bei Kurzaufenthalten unter 13 Tagen hohe Kosten für die Rehabilitationskliniken anfallen.

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