Heute unterfinanziert - morgen unterversorgt

Heute unterfinanziert - morgen unterversorgt

Gesundheitspolitischer Anlass 2023: Zu tiefe Tarife, komplizierte Tarifstrukturen und viele Finanzierer belasten die Leistungserbringer und erschweren Tarif-Anpassungen. Gleichzeitig müssen immer mehr Menschen behandelt oder betreut werden, Fachkräfte sind aber knapp.

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Die Versorgungssicherheit ist gefährdet

Die steigende Inflation, die (zu) tiefen Tarife in der Grundversicherung, der Fachkräftemangel und immer neue administrative Auflagen bringen die Spitäler, Kliniken, Pflegeinstitutionen und Spitex-Organisationen im Kanton Aargau in Bedrängnis.

Genau jetzt bräuchten sie Reserven, denn es gilt die Pflegeinitiative umzusetzen, aber vor allem heute schon für morgen vorzusorgen: Denn der Anteil älterer Personen wird in den nächsten Jahren stark zunehmen und ein Teil dieser Personen wird medizinische und pflegerische Unterstützung benötigen. Deshalb ist es zwingend notwendig, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die qualitativ hochwertige Versorgung auch in Zukunft sichergestellt werden kann.

Am Gesundheitspolitischen Anlass vom 3. Mai 2023 im Kultur- und Kongresshaus Aarau hat die vaka den Grossrät/innen und Gemeinderät/innen die Herausforderungen und mögliche Lösungen in der Finanzierung aufgezeigt.

Entnehmen Sie den Faktenblättern und den Präsentationen unten, wie die Finanzierung in den Sparten im Detail funktioniert:

Weitere Publikationen

  • Medienmitteilungen
    12. Oktober 2026
    Teilrevision Gesundheitsgesetz (Paket 1): vaka fordert praxistaugliche Regeln statt neuer Bürokratie
    Zur Änderung des Gesundheits­gesetzes (Paket 1) hat die vaka an der Vernehmlassung teilge­nommen. Positiv sieht sie die Verankerung von Palliative Care und Gesundheitsförderung im Gesetz. Die Betriebsbewilligung für jeden einzelnen Standort, die weit gefassten Sanktions­regelungen und den ausgeweite­ten Zulassungsstopp lehnt die vaka hingegen ab.
  • Stellungnahmen
    08. Oktober 2026
    vaka zur Teilrevision Gesundheitsgesetz (Paket 1)
    Die Änderung des Gesundheitsgesetzes (Paket 1) sieht unter anderem vor, dass stationäre Einrichtungen neu auch für ihre Niederlassungen eine Bewilligungspflicht einholen müssen. Die vaka lehnt die Regelung in der vorliegenden Ausgestaltung entschieden ab. Sie verlangt ein Konzept mit Haupt- und Nebenstandorten.
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