Interview mit Regierungsrat Gallati zum Aargauer Gesundheitswesen
Die Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau ist gut, steht aber vor grossen Herausforderungen. Die steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, der Fachkräftemangel und die zunehmende Unterfinanzierung stellen Spitäler, Kliniken, Spitex-Organisationen und Pflegeinstitutionen vor grosse Aufgaben. Die vaka wollte von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati wissen, wo er die grössten Herausforderungen sieht und welches mögliche Lösungen sind.
Jean-Pierre Gallati, wie zufrieden sind Sie mit der Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau?
Der Kanton Aargau verfügt über ein gutes Gesundheitswesen, das aber seinen Preis hat. Problematisch sind die Engpässe in wichtigen Bereichen der Grundversorgung.
Welches sind aus Ihrer Sicht die grössten künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen?
Der Personalmangel und die finanzielle Situation der Grundversorger sowie der Spitäler.
Wie können wir diese Herausforderungen gemeinsam angehen?
Was braucht es?
Es benötigt ein attraktives Bildungsangebot für Gesundheitsberufe. Mit der seit 2012 bestehenden Ausbildungsverpflichtung ist der Kanton Aargau in diesem Bereich auf Kurs. Damit die Fachpersonen im Beruf bleiben, müssen die Arbeitsbedingungen attraktiv sein.
Weiter sind einheitliche und einfach benutzbare digitale Systeme notwendig. So würde eine breite Nutzung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) die Kooperation zwischen den Leistungserbringern stark vereinfachen. Schliesslich hoffe ich, dass die Einführung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen gut über die Bühne geht und dass die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (EFAS) die Kosten dämpft. Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2030 benennt weitere Strategien, um dieses Ziel zu erreichen.

Welche Anliegen sind Ihnen bei der Umsetzung
der GGpl 2030 besonders wichtig?
Besonders wichtig ist, dass wir die Rahmenbedingungen für eine integrierte Versorgung schaffen, zum Beispiel mit der Förderung der Digitalisierung sowie der Koordination unter den Leistungserbringern.
Man hört immer wieder, dass wir zu viele Spitalbetten hätten.
Stimmt das, oder werden es in Zukunft gar zu wenige sein?
Im Schnitt wird es wegen der Ambulantisierung voraussichtlich weniger Betten geben. Viele heute stationär durch geführte Eingriffe könnten ohne Qualitätseinbusse ambulant erfolgen. Die demografische Entwicklung zeigt, dass es immer mehr hochbetagte Menschen gibt. Ein Teil von ihnen wird Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Was braucht es, damit es zu keiner Unterversorgung in der ambulanten und stationären Pflege kommt? Neben der Ausbildungsoffensive und der Förderung des Verbleibs in den Pflegeberufen braucht es eine zugängliche Hausarztmedizin. Die GGpl 2030 sieht die Unterstützung und die Weiterführung von Projekten in diesem Bereich vor, ebenso sollen Weiterbildungen und Neuansiedlungen durch Anreize gefördert werden. Neue Berufsbilder, zum Beispiel Pflegeberufe mit erweiterten Kompetenzen, und gute Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige könnten das System zusätzlich entlasten.
Die Spitex-Organisationen und die Pflegeinstitutionen streben die Verantwortung für die Planung und die Finanzierung der Pflegeleistungen aus einer Hand an – durch den Kanton. Damit würde die fiskalische Äquivalenz eingehalten und finanzielle Fehlanreize
würden behoben werden – beides ist im Sinne einer integrierten Gesundheitsversorgung. Was halten Sie davon?
Zur Sicherstellung der Pflegeversorgung sieht die GGpl 2030 die Bildung, die Organisation und die Führung von Versorgungsregionen durch die Gemeinden vor. Der Kanton arbeitet mit den Versorgungsregionen zusammen und unterstützt sie finanziell. Die Abteilung
Gesundheit hat im Rahmen der Umsetzung der GGpl das Teilprojekt «Versorgungsregionen Pflege» initialisiert und wird die verschiedenen Anspruchsgruppen (Replas und Verbände) einbeziehen.
Die Einführung der EFAS wird ab dem Jahr 2032 Auswirkungen auf die Pflegefinanzierung haben. Die Frage nach der Pflegefinanzierung kann auf kantonaler Ebene sinnvollerweise erst nach Bekanntwerden der bundesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zu EFAS beginnen.