Interview mit der Spitex Schweiz: Pflegende Angehörige leisten einen grossen Beitrag

Interview mit der Spitex Schweiz: Pflegende Angehörige leisten einen grossen Beitrag

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind eine wichtige Unterstützung für die Pflege zu Hause. Im Interview spricht Marianne Pfister, Co-Geschäftsleiterin von Spitex Schweiz, über die Zusammenarbeit der Spitex mit pflegenden Angehörigen und was sie sich von der Politik wünscht.

Teilen

«Es braucht einheitliche Regeln von der Politik.»

Marianne Pfister, wie arbeiten die Spitex-Organisationen mit Versorgungspflicht mit den Angehörigen ihrer Klientinnen und Klienten zusammen?
Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind unbestritten eine wichtige Unterstützung für die Pflege zu Hause. Und genauso wichtig ist ihre enge Zusammenarbeit mit Fachpersonen der Spitex. Bei Spitex-Organisationen, die unserem Verband angeschlossen sind, findet mindestens alle zwei Wochen ein telefonischer Kontakt statt, und mindestens einmal im Monat erfolgt ein Besuch der Pflegefachperson vor Ort. Das heisst, die Fachpersonen beraten und unterstützen pfle­gende Angehörige laufend. Das ist wichtig, denn nicht selten kann sich die Situation bei einer pflegebedürftigen Person rasch ändern. Hier bieten die Spitex-Mitarbeitenden kompetente Beratung und häufig Entlastung.

Möchten sich viele pflegende Angehörige bei einer Spitex-Organisation anstellen lassen? Welche Voraussetzungen sind dafür notwendig?
Es geht nicht um die Anzahl pflegender Angehöriger. Viel wichtiger ist es, für jede individuelle Situation die bestmögliche Lösung zu finden – für die pflegebedürftige Person wie für die Angehörigen. Voraussetzung
dafür ist, dass beide eine solche Pflege wirklich wollen. Und dass dabei niemand überfordert wird. Und ganz wichtig: Es geht hier ausschliesslich um Leistungen der Grundpflege, also beispielweise um Unterstützung bei der Körperhygiene oder beim Anziehen. Betreuungsleistungen wie Einkaufen, Haushalt usw. gehören nicht dazu.

Welche Erfahrungen haben die Spitex-Organisationen bisher mit der Anstellung von pflegenden Angehörigen gemacht, und mit welchen Herausforderungen sind sie konfrontiert?
Das Modell der angestellten pflegenden Angehörigen kann eine sehr gute Lösung sein, beispielsweise bei schwer kranken Kindern oder bei Menschen, die sehr viel Pflege benötigen, zum Beispiel Paraplegikern. Man darf aber nicht vergessen, dass pflegende Angehörige als Ange­stellte der Spitex tätig sind. Entsprechend haftet die Spitex-Organisation dafür, wenn etwas bei der Pflege misslingt. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Angehörigen eine solide Ausbildung erhalten. Zum Schutz der Gepflegten, zum Schutz der Angehörigen, aber auch zum Schutz der Spitex-Organisation. Für unseren Verband haben wir diesbezüglich klare
Vorgaben in unseren Administrativverträgen mit den Versicherern definiert.

Gibt es Unterschiede bei der Umsetzung des Erwerbsmodells zwischen den sehr prominent auftretenden privaten Organisationen und der öffentlichen Spitex?
Es geht weniger darum, ob es eine private Firma ist, die pflegende Angehörige anstellt, oder eine herkömmliche Spitex mit Versorgungs­auftrag. Vielmehr geht es darum, dass die Qualität der Pflege stimmt und dass kein ungerechtfertigter Profit daraus geschlagen wird. Aber ja, es gibt private Firmen, die mit den pflegenden Angehörigen offenbar sehr viel Geld verdienen und übermässig Profit machen. Hier genügt ein Blick auf die grosse Zahl an Werbemassnahmen oder auf den Standort des Firmensitzes. Es gibt beispielsweise Firmen, die Wegzeiten verrechnen, obwohl viele Angehörige im selben Haushalt wohnen. Der Profit ist aber nur das eine. Das andere ist die Qualität: Es gibt Firmen mit nur wenig
diplomierten Mitarbeitenden oder Firmen, bei denen eine Pflegefach­person bis zu 30 Angehörige betreut. So kann keine qualitativ seriöse Betreuung erfolgen. Und das ist letztlich gefährlich für alle Beteiligten.

Wo sehen sie Verbesserungspotenzial für das bestehende Erwerbs­modell zur Anstellung pflegender Angehöriger?
Die Politik muss dringend handeln. Es braucht einheitliche und verbindliche Regeln bezüglich Finanzierung, Qualifikation und Anstell­ungsbedingungen. Das zum Schutz aller. Zudem müssen die Regeln so ausgestaltet werden, dass kein unangemessener Profit durch die Anstellung von pflegenden Angehörigen möglich ist. Das Ganze ist letztlich eine gesellschaftspolitische Frage: Welche Arbeiten sollen bezahlt werden, welche nicht? Denn selbst wenn die Pflegeleistungen vergütet werden, bleibt immer noch die Betreuungsarbeit, die nicht finanziert ist.

Weitere Publikationen

  • Stellungnahme
    25. Februar 2026
    Stellungnahme der vaka zur Teilrevision des Spitalgesetzes, 1. Etappe
    Die vaka begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für einen Rettungsschirm zur finanziellen Unterstützung systemrelevanter Spitäler zu schaffen. Aus Sicht der vaka ist jedoch eine klare und verbindliche Strategie zur künftigen Ausgestaltung der Spitalversorgung im Kanton Aargau noch wichtiger als ein Rettungsschirm.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen
    Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 

Datenschutzinformationen