Pflegematerial (MiGeL) die Beträge werden kaum reichen

Pflegematerial (MiGeL) die Beträge werden kaum reichen

Seit Oktober 2021 übernehmen die Krankenkassen wieder die Zahlung für das Pflegematerial wie zum Beispiel Bandagen, Gehhilfen oder Inkontinenzmaterial. Die vom Bund festgelegten neuen Höchstvergütungspreise werden aber kaum reichen. Es ist denkbar, dass ein Teil von den Bewohnenden mitfinanziert werden muss.

Pflegematerial (MiGeL) die Beträge werden kaum reichen
Teilen

Aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlagen müssen die Krankenversicherer ab 1. Oktober 2021 wieder für die Zahlungen der im Rahmen der Pflege verwendeten Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufkommen. Bei viele Produkten hat der Bund die Höchstvergütungs-beträge gesenkt. Die Kürzungen betreffen vor allem häufig eingesetzte Produkte, wie zum Beispiel Inkontinenzmaterial. Gab es vorher bei totaler Inkontinenz 1600 Franken pro Jahr, so sind es neu nur noch 1260 Franken. Die Pflegeheime vermuten, dass der Maximalbetrag bereits im August aufgebraucht sein wird. Sie werden dadurch gezwungen, die Mehrkosten den Bewohnenden zu verrechnen – oder auf einem Defizit sitzen zu bleiben. Letzteres wäre sehr störend, da schon bei den Pflegeleistungen eine Unterfinanzierung besteht. Eine Verrechnung der Mehrkosten an die Bewohnenden wäre aber ebenfalls störend, denn die Bewohnenden berappen heute schon die Kosten für Pension und Betreuung, müssen sich an den Kosten der Pflege beteiligen und nun auch noch das Pflegematerial mitfinanzieren.

 Neu wird die MiGeL schweizweit gleich verrechnet und in drei Kategorien (A bis C) eingeteilt. Die A-Produkte werden gemäss den Regeln der Pflegefinanzierung abgegolten, die B-Produkte werden den Krankenkassen verrechnet und auch die C-Produkte - allerdings erst ab dem 1. Oktober 2022 (bis dahin müssen die Restfinanzierer (Kanton und/oder Gemeinden) dafür aufkommen. Die Umstellung der Prozesse und der IT-Systeme mit den neuen Zuordnungen und Abrechnungen ist für die Pflegeinstitutionen wiederum mit einem grossen Aufwand verbunden. Umso mehr ist zu hoffen, dass diese Regelung nachhaltig ist.

MiGeL 2015 und 2017:

Zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2017 sorgten für Aufregung. Gemäss ihnen mussten ab 2018 die Krankenversicherer nicht mehr für Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufkommen. Dies sind zum Beispiel Bandagen, Gehhilfen, Inhalationsgeräte oder Inkontinenzmaterial. Neu mussten die Gemeinden dafür bezahlen. Einige Krankenkassen gingen gar soweit, dass sie ihre bereits geleisteten Zahlungen für die Jahre 2015 bis 2017 zurückforderten. Die vaka wehrte sich dagegen. (siehe auch Medienmitteilung: tarifsuisse verklagt Heime) Die Klage der Krankenversicherer gegen die Pflegeheime ist nach wie vor hängig.

Weitere Publikationen

  • Information
    12. Dezember 2024
    Erfreulich: Der Kanton nimmt neue Leistungen in die GWL auf und erhöht die Vergütung bestehender Leistungen
    Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) dienen der Finanzierung von Leistungen der Spitäler und Kliniken, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt sind. Seit Jahren setzt sich die vaka für die Erhöhung der GWL ein, da im Aargau zu wenig bezahlt wird. Nun nimmt der Kanton neue Leistungen auf und erhöht die Vergütung von bestehenden Leistungen.
  • Medienmitteilung
    25. November 2024
    Die vier grossen Aargauer Verbände freuen sich über das Ja zur Gesundheitsreform
    Dank einer breit getragenen Kampagne sagt die Schweiz Ja zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen. Damit wird die entscheidende Grundlage für eine transparente und nachhaltig finanzierbare Gesundheitsversorgung geschaffen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 

Datenschutzinformationen