Pflegematerial (MiGeL) die Beträge werden kaum reichen

Pflegematerial (MiGeL) die Beträge werden kaum reichen

Seit Oktober 2021 übernehmen die Krankenkassen wieder die Zahlung für das Pflegematerial wie zum Beispiel Bandagen, Gehhilfen oder Inkontinenzmaterial. Die vom Bund festgelegten neuen Höchstvergütungspreise werden aber kaum reichen. Es ist denkbar, dass ein Teil von den Bewohnenden mitfinanziert werden muss.

Pflegematerial (MiGeL) die Beträge werden kaum reichen
Pflegematerial (MiGeL) die Beträge werden kaum reichen
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Aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlagen müssen die Krankenversicherer ab 1. Oktober 2021 wieder für die Zahlungen der im Rahmen der Pflege verwendeten Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufkommen. Bei viele Produkten hat der Bund die Höchstvergütungs-beträge gesenkt. Die Kürzungen betreffen vor allem häufig eingesetzte Produkte, wie zum Beispiel Inkontinenzmaterial. Gab es vorher bei totaler Inkontinenz 1600 Franken pro Jahr, so sind es neu nur noch 1260 Franken. Die Pflegeheime vermuten, dass der Maximalbetrag bereits im August aufgebraucht sein wird. Sie werden dadurch gezwungen, die Mehrkosten den Bewohnenden zu verrechnen – oder auf einem Defizit sitzen zu bleiben. Letzteres wäre sehr störend, da schon bei den Pflegeleistungen eine Unterfinanzierung besteht. Eine Verrechnung der Mehrkosten an die Bewohnenden wäre aber ebenfalls störend, denn die Bewohnenden berappen heute schon die Kosten für Pension und Betreuung, müssen sich an den Kosten der Pflege beteiligen und nun auch noch das Pflegematerial mitfinanzieren.

 Neu wird die MiGeL schweizweit gleich verrechnet und in drei Kategorien (A bis C) eingeteilt. Die A-Produkte werden gemäss den Regeln der Pflegefinanzierung abgegolten, die B-Produkte werden den Krankenkassen verrechnet und auch die C-Produkte - allerdings erst ab dem 1. Oktober 2022 (bis dahin müssen die Restfinanzierer (Kanton und/oder Gemeinden) dafür aufkommen. Die Umstellung der Prozesse und der IT-Systeme mit den neuen Zuordnungen und Abrechnungen ist für die Pflegeinstitutionen wiederum mit einem grossen Aufwand verbunden. Umso mehr ist zu hoffen, dass diese Regelung nachhaltig ist.

MiGeL 2015 und 2017:

Zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2017 sorgten für Aufregung. Gemäss ihnen mussten ab 2018 die Krankenversicherer nicht mehr für Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufkommen. Dies sind zum Beispiel Bandagen, Gehhilfen, Inhalationsgeräte oder Inkontinenzmaterial. Neu mussten die Gemeinden dafür bezahlen. Einige Krankenkassen gingen gar soweit, dass sie ihre bereits geleisteten Zahlungen für die Jahre 2015 bis 2017 zurückforderten. Die vaka wehrte sich dagegen. (siehe auch Medienmitteilung: tarifsuisse verklagt Heime) Die Klage der Krankenversicherer gegen die Pflegeheime ist nach wie vor hängig.

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