Gesundheitsversorgung

Gesundheitsversorgung

Mit ihren stationären und ambulanten Leistungen sorgen die Aargauer Spitäler, Kliniken, Pflegeinstitutionen und Spitex-Organisationen für eine umfassende, qualitativ hochwertige und zudem im interkantonalen Vergleich kostengünstige Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau. Diese ist jedoch in Gefahr:

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Durch die demografische Entwicklung steigt die Nachfrage nach Pflegeleistungen stark an und der Fachkräftemangel verschärft sich. Die Tarife hingegen verharren seit Jahren auf einem tiefen Niveau und sind nicht kostendeckend. Dies erschwert es den Institutionen notwendige Investitionen umzusetzen und wichtige Herausforderungen anzugehen. 

Um die Gesundheitsleistungen auch in Zukunft in hoher Qualität erbringen zu können, müssen die Tarife an die effektiven Kosten angepasst werden. Nur so ist es möglich auch den hohen Fachkräftebedarf zu decken.

Publikationen

  • Information
    02. April 2026
    Rehakliniken: Einheitlicher Prozess revolutioniert die Zuweisung
    Die Aargauer Rehabilitationskliniken haben im Jahr 2025 unter anderem intensiv an einem einheitlichen Zuweisungsprozess gearbeitet. Der Übertritt von Patientinnen und Patienten nach dem Aufenthalt im Akutspital in die Rehabilitation wird damit noch professioneller und sicherer.
  • Information
    02. April 2026
    Mehr Komplexität, mehr Verantwortung: Die Spitex im Wandel
    Spitex-Organisationen übernehmen zunehmend komplexe Aufgaben, koordinieren Versorgungsprozesse und sichern die Pflegequalität entlang des gesamten Behandlungspfads. Ein Rückblick auf 2025 und die zentralen Weichenstellungen für das laufende Jahr.
  • Information
    02. April 2026
    Pflegeheime: Die Unterversorgung steht vor der Tür
    Die Auslastung der Aargauer Pflegeheime hat ein kritisches Niveau erreicht. Es braucht dringend mehr Pflegeplätze und zusätzliche Angebote. Es gilt, die Chancen der GGpl (Gesundheitspolitische Gesamtplanung) und der Vorlage EFAS (einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen) zu nutzen, um den Herausforderungen des Gesundheitswesens erfolgreich zu begegnen.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulant vor stationär – ein Wechsel mit Folgen
    Die Regelung «ambulant vor stationär» wird seit 2019 umgesetzt. Sie soll Effizienz im Gesundheitswesen versprechen. Der Wandel betrifft aber weit mehr als nur das Umsetzen von ambulanten Eingriffen im Akutspital. Er fordert eine strategische Neuausrichtung der kompletten Versorgung und vor allem gezielte Investitionen.
  • Information
    22. Dezember 2025
    So kann die Ambulantisierung gelingen
    Seit 2019 setzen die Aargauer Leistungserbringer das Prinzip «ambulant vor stationär» um. Ein tiefgreifender Strukturwandel ist im Gange. Wie sich nun aber zeigt, ist die Ambulantisierung kein Selbstläufer. Sie bedingt eine vorausschauende Planung, finanzielle Unterstützung und eine klare Rollenverteilung im Aargauer Gesundheitswesen.
  • Information
    22. Dezember 2025
    Ambulantisierung: Wer finanziert den Wandel?
    Die Ambulantisierung von Spital- und Klinikleistungen ist medizinisch sinnvoll, patientennah und wirkt kostendämpfend. Der Wandel wird politisch gefordert, jedoch nicht finanziert, was dramatische Folgen für die Spitäler und die Versorgung der Bevölkerung hat.

Weitere Themenschwerpunkte

  • Fachkräftebedarf
    Die Personalsituation bei den Gesundheitsberufen ist angespannt. Viele Institutionen können offene Stellen gar nicht oder erst nach einer gewissen Zeit und nur mit hohem Rekrutierungsaufwand besetzen. Die vakanten Stellen bedeuten eine Zusatzbelastung für die Angestellten.
  • Regulierung
    Mit neuen Vorschriften versuchen Bund und Kantone die Kosten zu dämpfen. Aktuelle Beispiele sind die neuen Bestimmungen in der ambulanten Steuerung, höhere Anforderungen für die Berufsausbildungsbewilligung, neue Qualitätsauflagen und anderes.
  • Finanzierung
    Die Finanzierung im Gesundheitswesen beeinflusst viele Prozesse und Abläufe der Aargauer Spitäler, Kliniken, Pflegeinstitutionen und Spitex-Organisationen. Sie sind gefordert, die Leistungen so zu erbringen, dass die individuellen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten im Mittelpunkt stehen.
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